Schutzschild der Bundesregierung startet schrittweise
Die EU-Kommission genehmigt deutsches Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen infolge der russischen Invasion der Ukraine – erste Maßnahmen sind startklar.
Am 4. Mai 2022 hat die EU-Kommission die von Deutschland angemeldete Rahmenregelung mit einem Budget von rund 11 Mrd. Euro genehmigt. Damit beabsichtigt Deutschland vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland, Unternehmen aller Wirtschaftszweige zu unterstützen.
Die von der Bundesregierung am 8. April 2022 vorgestellte Rahmenregelung basiert auf dem von der EU-Kommission am 23. März 2022 erlassenen „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (TCF) und stand unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission, RGC berichtete. Die Kommission ist nun zu dem Schluss gekommen, dass die angemeldete Rahmenregelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben und folglich mit dem EU-Beihilfenrecht im Einklang steht.
Beihilfen aufgrund der Rahmenregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden. Zudem darf die Laufzeit der gewährten Bürgschaften und Darlehen acht Jahre nicht überschreiten.
Im Maßnahmenpaket sind bisher vorgesehen:
- Ein KfW-Kreditprogramm,
- Bürgschaftsprogramme,
- zeitlich befristete Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Strompreise,
- zielgerichtete Eigen- und Kapitalhilfen und
- die Unterstützung von Energieunternehmen bei Liquiditätsengpässen.
Einen Überblick zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier und hier.
Zwei der Maßnahmen sind bereits startklar:
- Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm: Die parallelen Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme wurden auf Grundlage der „BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022“ erweitert. Dies betrifft die Programme der Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Seit dem 29. April 2022 können Anträge gestellt werden; die erweiterten Fördermöglichkeiten gelten befristet für Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt werden.
- KfW-Kreditprogramm: Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten durch das „KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022“ Zugang zu zinsgünstigen Krediten. Durch dieses Sonderprogramm wird alles gefördert, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist, z.B. Investitionen oder laufende Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager. Einzelheiten zum Antragsverfahren, den Konditionen sowie Formulare rund um den Antrag finden Sie hier auf der Seite der KfW.
Autorinnen: Pia Weber
Milena Heine