Singuläres Netzentgelt für Niederspannungskunden läuft aus

Anwendungsbereich des singulären Netzentgelts wird eingeschränkt

Mit der „Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht“ (Drucksache 13/19), die im März in Kraft getreten ist, wurde u.a. der Anwendungsbereich von § 19 Abs. 3 StromNEV eingeschränkt. Nunmehr wird ein Sondernetzentgelt für singulär genutzte Betriebsmittel nicht mehr gewährt, wenn die Betriebsmittel in der Netzebene Umspannung von Mittel- in Niederspannung bzw. direkt in der Niederspannungsebene liegen. Voraussetzung für das vergünstigte Netzentgelt ist jetzt, dass die ausschließlich selbst genutzten Betriebsmittel mindestens in der Mittelspannungsebene liegen.
Auf Grundlage der Regelung in § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erhielten Netznutzer bisher ein Sondernetzentgelt, wenn sie die von ihnen genutzten Betriebsmittel einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzten. Dabei war unerheblich, in welcher Netzebene sich die genutzten Betriebsmittel befanden. In der Vergangenheit stand der Fortbestand dieser Sonderregelung immer wieder in der Diskussion (RGC berichtete). Nun hat der Verordnungsgeber die Voraussetzungen des sog. singulären Netzentgelts verschärft. Die Änderung dient dem Ziel der sachgerechten Ermittlung von Netzentgelten. Dies sei nicht gewährleistet, wenn es sich um eine ausschließliche Nutzung von Niederspannungsleitungen handele. 
Vereinbarungen über singulär genutzte Betriebsmittel in der Netzebene Umspannung von Mittel- zu Niederspannung bzw. in Niederspannung, die am 22. März 2019 bereits bestanden haben, können noch auf Basis der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2019 fortgeführt werden. Ab dem 1. Januar 2020 werden diese Vereinbarungen jedoch unzulässig. Ab diesem Zeitpunkt müssen die betroffenen Letztverbraucher die regulären Netzentgelte zahlen. Für Neuanschlüsse gilt die Neuregelung bereits jetzt. Bei Netzanschlüssen unterhalb der Mittelspannung darf kein singuläres Netzentgelt mehr gewährt werden.