Smart-Meter-Rollout: Anforderungen an Gateways gesenkt

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) senkt Sicherheitsstandards für Smart-Meter-Gateways

Bis zuletzt geht der Smart-Meter-Rollout nur sehr schleppend voran. Dies liegt u.a. daran, dass das BSI bisher nur ein einziges Smart-Meter-Gateway zertifiziert hat (RGC berichtete). Diesen zwingenden Zertifizierungsprozess müssen jedoch mindestens drei Gateways abschließen, bevor der Rollout eingeleitet werden kann.

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Stromzählers, welches die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und diese für Marktakteure aufbereitet. Maßgeblich für dessen Zertifizierung ist u.a., dass das Smart-Meter-Gateway die Authentizität und die Vertraulichkeit bei Kommunikation und gesichertem Datenaustausch sicherstellen kann. So waren die Anforderungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen bisher in der technischen Richtlinie BSI TR-03109 vom 11. November 2015 enthalten. Diese Anforderungen dienten u.a. der Gewährleistung der Interoperabilität der verschiedenen in einem Smart-Metering-System vorhandenen Komponenten.

Jetzt will das BSI – vermutlich als Reaktion auf den stockenden Prozess – die Anforderungen an den einzuhaltenden Sicherheitsstandard der Gateways senken und veröffentlichte hierzu am 24. Januar 2019 eine neue technische Richtlinie BSI TR-03109-1 mit dem Titel „Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems Version 1.0.1“. Diese Richtlinie konkretisiert zum einen die Vorgänger-Richtlinie, zum anderen differenziert sie nunmehr hinsichtlich der Anforderungen nach unterschiedlichen Kommunikationseinheiten. Hierdurch erhofft sich das BSI eine Vereinfachung in der Entwicklung und anschließenden Zertifizierung eines Gateways. Dies wiederum würde die Energiewende, deren wesentlicher Bestandteil das sog. Smart Grid, also das intelligente Stromnetz und damit auch Smart Meter ist, spürbar vorantreiben. Ob die neue technische Richtlinie tatsächlich eine Vereinfachung mit sich bringt, bliebt jedoch abzuwarten.