Soforthilfe für Gas und Wärme verabschiedet
Nachdem das Kabinett am 2.11.2022 ein Soforthilfegesetz für Erdgas- und Fernwärmekunden beschlossen hat (RGC berichtete), passierte dieses nun auch den Bundestag und den Bundesrat und wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Das Gesetz regelt die einmalige Übernahme der Abschlagszahlungen für den Monat Dezember durch den Staat gegenüber dem Energielieferanten zugunsten bestimmter Letztverbraucher.
Profitieren sollen von der Entlastung Haushalts- und Gewerbekunden mit Standard-Lastprofil sowie Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh. Welche Pflichten sich aus dem Gesetz für Industrieunternehmen und andere Akteure ergeben können, werden wir in Kürze in einem gesonderten Beitrag beschreiben.
Zur Presseerklärung der Bundesregierung gelangen Sie hier. Zudem hat das BMWK eine FAQ-Liste veröffentlicht.
Die Einmalzahlung basiert auf einem Vorschlag der ExpertInnenkommission Gas zur Einführung einer Gaspreisbremse (RGC berichtete) und stellt die erste von zwei Stufen dar. Über die Gaspreisbremse selbst möchte das Kabinett – wie auch über eine Strompreisbremse – in der KW 47 beraten.
Veranstaltungshinweis: Im Rahmen der Energiepreiskrise greift der Gesetzgeber massiv in den Energiehandel ein. Um Sie über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten auf dem Laufenden zu halten, veranstalten wir am 1. Dezember 2022 einen Online-Workshop u.a. zu den Themen Strom- und Gaspreisbremse, Übergewinnabschöpfung und Soforthilfegesetz. Dabei beleuchten wir auch die Auswirkungen auf PPAs oder die industrielle Stromerzeugung. Zur Anmeldung für unseren Workshop gelangen Sie hier.
Autorinnen: Sandra Horn
Yvonne Hanke
Dr. Franziska Lietz