SPD-Abgeordnete legen Vorschlag für Mieterstrom-Novelle vor

Eigentlich wollte Altmaier noch bis Ende des Jahres 2019 Eckpunkte für die Novelle des Mieterstromgesetzes erarbeiten lassen. SPD-Abgeordnete haben erkannt, dass das aufgrund des fortgeschrittenen Datums nun nichts mehr werden könnte und legen kurzer Hand selbst einen Vorschlag vor.

Mit einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier wollten die vier SPD-Abgeordneten Miersch, Westphal, Saathoff und Gremmels den Minister an seine Zusage, bis Ende 2019 zumindest Eckpunkte einer Mieterstrom-Novelle zu formulieren, erinnern. Zugleich folgt ein eigener Vorschlag der SPD auf dem Fuße. 

Der Mieterstromzuschlag, im EEG 2017 insb. in §§ 21 und 23b geregelt, ist eine Förderung, die der Stromerzeuger (und regelmäßig auch gleichzeitig der Vermieter) erhält, wenn er Strom aus PV-Anlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang an Mieter abgibt. So wollte man Immobilieneigentümer und Mieter aktiver in die Gestaltung der Energiewende einbinden und die Energiewende auch in die Innenstädte tragen. 

Bislang waren diese Förderregelungen aber alles andere als ein Erfolgsmodell, was zuletzt der Mieterstrombericht des BMWi aus September diesen Jahres deutlich aufzeigte: Danach sind im Zeitraum bis Juli 2019 lediglich 677 Mieterstromanlagen mit insgesamt 13,9 MW installiert worden. Damit wird kaum mehr als etwa 1 % des im Gesetz genannten Mieterstromdeckels von 500 MW im Jahr abgedeckt. 

Gründe gibt es viele. Als besonders hinderlich wird angesehen, dass bis dato nicht gewerbesteuerpflichtige Vermieter bei Inanspruchnahme der Mieterstromprämie unter Umständen hinsichtlich aller Einnahmen gewerbesteuerpflichtig werden können. Auch die vielen rechtlichen Anforderungen, der enorme bürokratische Aufwand sowie eine kaum auskömmliche Vergütung werden bemängelt. 

Hier soll der Entwurf der SPD nun Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass der Betrieb einer Mieterstromanlage nicht regelmäßig die Gewerbesteuerpflicht auslöst und so behandelt wird wie bspw. der Betrieb einer Heizung in einer Wohnimmobilie durch den Vermieter. 

Zudem stören sich die SPD-Abgeordneten daran, dass sich die Mieterstrom-PV-Anlage im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem versorgten Gebäude befinden muss, regelmäßig also auf oder an dem Gebäude. Dies erschwere sog. Quartierslösungen, bei denen mehrere Gebäude eines Quartiers versorgt werden. Die räumliche Grenze müsse daher erweitert werden. 

Den Entwurfs-Vorschlag der SPD-Abgeordneten kann man u.A. auf der Webseite des Abgeordneten Timon Gremmels herunterladen.