Start der zweiten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und der ersten Runde für innovative KWK-Systeme
Die Bundesnetzagentur hat die zweite Ausschreibungsrunde für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingeleitet und die erste Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Systeme gestartet.
Für neue oder modernisierte KWK-Anlagen mit einer installierten KWK-Leistung von mehr als 1 bis einschließlich 50 MW wird die Höhe der Zuschlagszahlungen seit dem 1. Januar 2017 im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt (RGC berichtete). Für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) wurde nun bereits die zweite Ausschreibungsrunde eingeleitet, während für innovative KWKG-Systeme die erste Ausschreibungsrunde gestartet ist. Die Ausschreibungen zur Ermittlung der Zuschlagszahlungen werden für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme separat durchgeführt.
Ausschreibung für KWK-Anlagen
Gebotstermin ist der 1. Juni 2018. Bis zu diesem Termin müssen die Gebote am Standort Bonn der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt. Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist also der Gebotswert des abgegebenen Gebots.
Das Ausschreibungsvolumen in dieser Runde beträgt 93,019 Megawatt, wobei der Höchstwert für diesen Gebotstermin 7,0 ct/kWh beträgt. Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Für jedes Gebot ist eine Sicherheit in Höhe von 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung zu stellen. Gebote können nur für Standorte im Bundesgebiet abgegeben werden.
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin verbindliche Formatvorgaben gemacht, die zwingend zu beachten sind! Diese Formatvorgaben, wie auch weitere Hinweise zu den Ausschreibungen finden Sie hier.
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme
Auch für innovative KWK-Systeme ist Gebotstermin der 1. Juni 2018, wobei die Zuschlagswerte ebenfalls im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt werden. Innovative KWK-Systeme sind besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme bedarfsgerecht erzeugen oder umwandeln.
Das Ausschreibungsvolumen dieser ersten Runde für innovative KWK-Systeme beträgt 25 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten KWK-Leistung, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird. Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin für innovative KWK-Systeme 12,0 ct/kWh KWK-Strom. Für jedes Gebot ist grundsätzlich eine Sicherheit von 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung zu stellen. Auch hier hat die Bundesnetzagentur für die Gebotsabgabe zwingende Formatvorgaben gemacht, die Sie neben weiteren Hinweisen der Bundesnetzagentur hier finden.
Grundsätzliche Informationen und weitere Hinweise der Bundesnetzagentur finden Sie hier.