Streichung des „Solardeckels“ für die Einspeisevergütung von PV-Anlagen bleibt weiter ungeklärt

Es gibt weiterhin keinen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Sicherung der Einspeisevergütung von neuen Solarstromanlagen bis 750 kW

Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) hat der Gesetzgeber eine Fördergrenze für Solarenergieanlagen festgelegt. Diese Grenze sieht vor, dass bei erstmaliger Überschreitung des  deutschlandweiten Gesamtausbauzieles von 52 Gigawatt installierter Leistung (sog. „Solardeckel“), alle  im Kalendermonat nach der Überschreitung neu in Betrieb genommenen Anlagen überhaupt keine finanzielle Förderung mehr erhalten (§ 49 Absatz 5 EEG 2017). 

Ende Januar 2020 betrug die bundesweit insgesamt installierte Leistung 49,6 Gigawatt. Bei einer Neuinstallation von durchschnittlich 500 Megawatt pro Monat könnte der Deckel für die Förderung im Juni 2020 erreicht sein. Damit würde ab dem 01. August 2020 die Zahlung der Einspeisevergütung enden.  Betroffen von dem Förderstopp würden dann alle neuen Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 750 kW sein. Dies wäre der gesamte Wohngebäudesektor (inklusive Mieterstrom) sowie Anlagen auf Gewerbedächern und kleinere Freiflächenanlagen. 

Der Gesetzgeber hatte den Gesamtdeckel als eine Art „Notbremse“ installiert und vorgeschrieben, dass rechtzeitig vor Erreichen der Grenze das EEG novelliert werden und eine neue Regelung gestaltet werden muss. Nun ist die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels zwar im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgesehen, es fehlt aber immer noch an einem konkreten Gesetzesentwurf. 

In einem offenen Brief hat sich ein Bündnis von Energieversorgern, Energiedienstleistern und Verbänden wie BDEW und BNE sowie die Gewerkschaft ver.di an verschiedene Bundesministerien und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD gewandt und fordert die umgehende Aufhebung des Solardeckels. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hatte, um Druck in der Diskussion zu machen, einen eigenen Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG vorgelegt. Doch der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag der Grünen zur ersatzlosen Streichung des Solardeckels abgelehnt. 

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung noch rechtzeitig handelt.