Strompreiskompensation: DEHSt versendet Beihilfebescheide

Ab sofort sollte die Virtuelle Poststelle (VPS) regelmäßig auf Eingänge geprüft werden.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) teilt in ihrem Newsletter vom 02. November 2022 mit, dass sie nun mit dem Versand der Beihilfebescheide zu den diesjährigen Anträgen auf Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2021 beginnt.

Bis Ende des Jahres würden alle Anträge geprüft und beschieden. Bis dahin seien auch noch Nachfragen zu Sachverhaltsaufklärungen möglich.

Der Versand erfolgt – wie auch in den Vorjahren – über die VPS der DEHSt. Seitens RGC empfehlen wir Ihnen daher dringend, regelmäßig Ihren VPS-Posteingang zu prüfen, damit Sie etwaige Fristen nicht versäumen.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolge sodann wenige Wochen nach Zustellung des Bescheides. Überprüfen Sie hierfür bitte die Aktualität der in den Antragsunterlagen angegebenen Kontodaten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Veranstaltungshinweis:
Sowohl im Rahmen der Strompreiskompensation, als auch in anderen Privilegierungstatbeständen wird künftig gefordert, den erhaltenen Betrag (zumindest teilweise) in Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Die Umsetzung von ökologischen Gegenleistungen wird künftig zur Antragsvoraussetzung. Wann diese Maßnahmen umzusetzen sind, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich die BECV-Gegenleistungen mit den Gegenleistungen anderer Privilegien vertragen, beleuchten unsere Kolleginnen Lena Ziska und Sandra Horn gemeinsam mit Mark Jüttner (cp energie) und Martin Ahlert (BP) in ihrem Workshop zur „Projektierung ökologischer Gegenleistungen als neue Voraussetzung für energierechtliche Privilegien am 9. November 2022 (online).

Autorinnen: Milena Heine
                       Sandra Horn