Überarbeitete und neue BAFA-Publikationen rund um das Thema Energieaudit
BAFA bildet Neuerungen aus der EDL-G-Novelle ab
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Internetseite bereits seit 2015 eine Vielzahl von Informationen rund um das Thema Energieaudit bereit. Im Zuge der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die am 26. November 2019 in Kraft getreten ist (RGC berichtete), hat das BAFA nun auch sein Merkblatt für Energieaudits angepasst sowie ein weiteres Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs und eine Ausfüllhilfe für die Online-Energieauditerklärung veröffentlicht.
- Das Merkblatt für Energieaudits enthält nun u.a. auch Erläuterungen zu der neuen Bagatellschwelle sowie zur Online-Energieaudit-Erklärung und der Nachweisführung.
- Das Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs ergänzt die Informationen des BAFA-Merkblatts für Energieaudits. Es beinhaltet Erläuterungen zum Vorgehen bei der Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs und beschreibt, wie die Energiedaten für die Eingabe aufbereitet und eingegeben werden sollen.
- Die Ausfüllhilfe für die Energieauditerklärung bietet Unterstützung bei der neuen Verpflichtung, wonach energieauditpflichtige Unternehmen spätestens zwei Monate nach Fertigstellung ihres Energieaudits Basisdaten aus dem Energieauditbericht über ein Online-Formular an das BAFA melden müssen.