Übergangsfrist für Registrierung im Marktstammdatenregister läuft am 31.1.2021 ab!

Am 31.1.2021 läuft die Übergangsfrist für die Registrierung von sog. „Bestandsanlagen“ im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Unternehmen, die Ihre Anlagen, z.B. Stromerzeugungsanlagen oder Stromspeicher sowie viele weitere, bislang noch nicht registriert hatten, sollten die Registrierung jetzt vornehmen.

Mit diesem kurzen Videobeitrag möchten wir Sie an den Ablauf der Übergangsfrist am 31.1.2021 erinnern und kurz die Hintergründe der Registrierungspflicht erläutern.
Ein ausführliches Kurz-Tutorial zur Registrierung im Marktstammdatenregister werden wir Ihnen in Kürze in unserer RGC Manager App und unserem RGC Manager Online-Portal anbieten.