Übertragungsnetzbetreiber segnen RGC-Dokumentation zum EEG-Messkonzept ab!
Mit den EEG-Meldungen zum 31. Mai wurden den Übertragungsnetzbetreibern die ersten von uns dokumentierten Messkonzepte vorgelegt. Das Feedback hierzu freut uns sehr.
Zu den Meldefristen 28. Februar, 31. März oder 31. Mai 2022 ist dem jeweils zuständigen Anschluss- oder Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“) gemäß § 104 Abs. 10, 11 EEG eine Dokumentation dazu vorzulegen, wie Drittmengen ab dem 1. Januar 2022 gesetzeskonform abgegrenzt werden. Mit dieser Pflicht stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Netzbetreiber alle Infos an die Hand bekommen, die sie für die Überprüfung der rechtskonformen Drittmengenabgrenzung zum Stichtag 1. Januar 2022 benötigen.
Wir unterstützen unsere Mandanten, indem wir die Erstellung der Dokumentation im Teamplay zum Pauschalpreis anbieten (Details gibt´s hier).
Die ersten, von uns dokumentierten Messkonzepte wurden schon in diesem Jahr mit den EEG-Meldungen zum 31. Mai an die Übertragungsnetzbetreiber übersandt. Die Rückmeldungen der ÜNB fallen dabei durchweg positiv aus. So bestätigte uns ein ÜNB:
„Die in dem Messkonzept geschilderte Vorgehensweise zur Abgrenzung ist aus unserer Sicht gut beschrieben und genügt den Anforderungen des EEG sowie des BNetzA-Leitfadens.“
Nach diesem super Feedback sind wir für die Fristen im nächsten Jahr gut aufgestellt – melden Sie sich also gern, falls Sie hier auf unsere Unterstützung setzen möchten.