Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen Auslegungshilfe zur Drittmengenabgrenzung
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben ihr Verständnis zur Drittmengenabgrenzung in einem eigenen Papier veröffentlicht. Auf viele Praxisfragen gibt´s jetzt auch konkrete Antworten.
Die Auslegungshilfe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist Pflichtlektüre für alle Eigenerzeuger und BesAr-Nutzer für die EEG-Meldungen in diesem Jahr. Sie lässt sich auf der gemeinsamen Homepage der Übertragungsnetzbetreiber hier abrufen. Einige spannende Highlights:
- Die ÜNB beschreiben unterschiedliche Schätzmethoden und geben dabei konkret vor, wie hoch der Sicherheitsaufschlag bei der einzelnen Schätzmethode mindestens ausfallen muss. Wird ein Dritter anhand einer ungeeichten Messung geschätzt, muss beispielsweise ein Sicherheitsaufschlag von min. 5 % veranschlagt werden.
- Darüber hinaus verzichten die ÜNB alle zunächst auf die Übermittlung der Detailangaben aus § 62b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 und 4 EEG (Betreiber, Art, max. Leistung, Anzahl von Verbrauchsanlagen) bei Schätzungen, behalten sich aber vor, diese Angaben im Einzelfall nachzufordern.
- Die enge Auslegung zu 1/4-Stunden-Schätzungen der BNetzA bestätigen die ÜNB und schließen die Nutzung von fingierten ¼-Stundenwerten grds. aus. Die laut BNetzA zulässigen Ausnahmen (z.B. Worst-Case-Methode, gew. Nachrangregelung, SLP unter sehr engen Vorgaben) akzeptieren jedoch auch die ÜNB ausdrücklich.
- Dazu geben die ÜNB vor, welche Angaben sie für die Begründung eines unvertretbaren Aufwands einer Messung (als Voraussetzung einer zukünftigen Schätzung) haben möchten. Dabei kündigen sie an, dass sie für diese Beurteilung grds. einen Betrachtungszeitraum von 8 (!) Jahren ansetzen werden.
- Schließlich äußern sich die ÜNB auch zu der Dokumentation der Messkonzepte und deren Testierung. Ein Testat verlangen sie, wenn auch die Jahresmeldungen nach §§ 74, 74a EEG zu testieren sind. Betroffene Unternehmen sollten sich also frühzeitig mit ihrem WP in Verbindung setzen. Dazu setzen viele Unternehmen auf die Unterstützung von RGC – wir dokumentieren Ihr Messkonzept zum Pauschalpreis.
Die Fragen rund um die Drittmengenabgrenzung beantworten wir Ihnen in unserem RGC Video-Tutorial: Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und melden. Passend zum Thema drehen wir morgen unser Video zu den EEG-Meldungen ab.