ÜNBs weisen Schätzungen von ¼ h-Werten bei der Eigenerzeugung zurück!
Viele Eigenerzeuger werden aufgefordert, ihre Drittmengenabgrenzungen kurzfristig zu korrigieren. Zahlreiche Eigenerzeuger haben in den letzten Tagen Post von ihrem ÜNB bekommen. Es geht um die EEG-Mengenmeldungen für das Kalenderjahr 2019, die bis zum 31. Mai 2020 abzugeben waren. Um im Falle der Eigenerzeugung diese Meldung abgeben zu können, müssen die Eigenerzeuger ihre selbst erzeugten und selbst verbrauchten Mengen grds. ¼ h-scharf von Drittverbrauchsmengen abgrenzen.
Die betroffenen Eigenerzeuger haben bei ihrer Mengenabgrenzung ¼ h-Verbrauchswerte ihrer Dritten geschätzt und hieraus entsprechende Lastgänge gebildet. Die ÜNBs weisen diese Schätzungen als gesetzeswidrig zurück. Wir halten diese Zurückweisung für unbegründet. Nach unserer Ansicht dürfen auch ¼ h-Werte geschätzt werden, wenn dies sachgerecht, nachvollziehbar und mit Sicherheitsaufschlägen geschieht.
Unserer Ansicht steht dabei nicht die Konsultationsfassung des BNetzA-Hinweises zu Messen und Schätzen entgegen. Die BNetzA hat sich dort zu der Schätzung von Verbrauchslastgängen außerhalb von Standardlastprofilen nicht geäußert. Eine endgültige Aussage traf die BNetzA hierzu auch nicht in dem Workshop vom 05.12.2019, der im Rahmen der Konsultation des Hinweises zu Messen und Schätzen in Bonn stattfand, wie wir bereits hier berichtet hatten.
Die betroffenen Eigenerzeuger müssen die Zurückweisung von Schätzungen aber dennoch sehr ernst nehmen. Reagieren sie hierauf nicht, müssen sie mit einem Klageverfahren rechnen. Eine Lösung könnte in Einzelfällen die Berufung auf Standardlastprofile, die Anwendung der gewillkürten Nachrangregelung oder evtl. die Worst-Case-Schätzung sein. Hierzu sollte man sich ggf. aktiv mit dem ÜNB abstimmen.
Wie man auch an diesen Fällen wieder sieht, bleibt das Thema Drittmengenabgrenzung höchst aktuell. Wir arbeiten daher gerade intensiv an dem „RGC Video-Tutorial: Dritte richtig bestimmen, abgrenzen, messen und melden.“ In unserem Tutorial geben wir Ihnen in 17 Videos von 10-15 Minuten die vollständige Anleitung für die Drittmengenabgrenzung, Errichtung von Messkonzepten und Erfüllung von Meldepflichten mit einer Fülle von Praxistipps an die Hand. Wir betrachten das EEG, KWKG, StromSt, StromNEV, KAV, ISO 50.001. Das Tutorial startet am 6. Juli 2020, die Anleitungsvideos sind mindestens bis zum 31.12.2025 verfügbar. Weitere Infos finden Sie hier.