Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Die neue Besondere Ausgleichsregelung 2023

Neues Antragsverfahren durch Abschaffung der Stromkostenintensität

Die Besondere Ausgleichsregelung kann nach Abschaffung der EEG-Umlage noch eine Reduzierung der KWKG/ und Offshore-Netzumlage herbeiführen. Dabei bringt der Umzug der gesetzlichen Regelungen vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) einige Neuerungen mit sich.

Die Erleichterung der Abschaffung der Stromkostenintensität führt zu einem vereinfachten Antragsverfahren sowie zu einem erweiterten Adressatenkreis der Antragsteller, indem nunmehr die Branchenzugehörigkeit genügt, um grundsätzlich berechtigt zu sein, eine Reduzierung der Umlagen geltend zu machen. (RGC berichtete) Doch es gibt nicht nur Erleichterungen. So kommt die neue Voraussetzung der „ökologischen Gegenleistung“ hinzu, die eine Reinvestition des Beihilfebetrages verlangt.

Wir stellen Ihnen die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus vor, insbesondere:

  • Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
  • Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
  • Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
  • Neue Voraussetzung: ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?

Zur Buchung und Agenda geht es hier.

Die Veranstaltung richten sich sowohl an neue Antragsteller, die einer Branche der Anlage 2 EnFG angehören und in 2023 erstmals einen Antrag stellen – als auch an Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit BesAR-Anträge gestellt haben und sich nun mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen.

Autorin: Lena Ziska