Verlängerung der Übergangsfrist für Messkonzepte – Bundestag beschließt Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Der Bundestag hat in der letzten Woche das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus beschlossen, das auch eine positive Neuigkeit für EEG-Eigenerzeuger und BesAr-Unternehmen bereithält.

Der Bundestag hat am 4. April 2019 das vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) beschlossen (vgl. BR Drs. 150/19).

Dies freut auch EEG-Eigenerzeuger und Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen. Denn die Übergangsfrist zur Umsetzung eines Messkonzepts, das die strengen Anforderungen von § 62b EEG erfüllt, soll danach um ein weiteres Jahr bis zum 1. Januar 2021 verlängert werden.

Es scheint sich aber ein redaktionelles Versehen eingeschlichen zu haben: Die Übergangsfrist wurde bislang nur in § 104 Abs. 10 EEG, der sog. Amnestieregelung für den Zeitraum ab 2018, verlängert. Damit Unternehmen tatsächlich den oft dringend benötigten Aufschub erhalten, müsste die Fristverlängerung jedoch dringend auch noch für § 104 Abs. 11 EEG, das sog. Leistungsverweigerungsrecht für den Zeitraum vor 2018, eingeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Anpassung möglichst kurzfristig nachgeholt wird. Tipps für die Umsetzung eines funktionierenden Messkonzepts gibt es bei unserem Workshop „Der Weg zum „richtigen“ Messkonzept nach EEG und ISO 50001“ am 4. Juni 2019 (Link).

Das NABEG enthält neben der Fristverlängerung zahlreiche weitere Neuregelungen. So soll beispielsweise das Genehmigungsverfahren für den Neubau, die Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen vereinfacht und beschleunigt werden, darüber hinaus gibt es umfassende Neuerungen zum Redispatch. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.