Vermieter ist schadensersatzpflichtig für den Stromdiebstahl durch den Betreiber einer Cannabis-Plantage
Das Landgericht Düsseldorf hat am 25.04.2018 (Az. 13 O 290/15) einen Vermieter verurteilt, rund 65.000 € Schadensersatz für die Stromkosten einer illegalen Cannabisplantage in seinem Gebäude zahlen.
Vor etwa sechs Jahren hatte dieser Fall mediale Aufmerksamkeit erregt, weil die Polizei bei einer Durchsuchung in einer Rockerkneipe in einem Hochbunker in Düsseldorf-Gerresheim zufällig ein 10.000-Volt-Stromkabel entdeckte, welches zu einer riesigen Drogenplantage mit 3.200 Cannabispflanzen in den oberen Stockwerken des Bunkers führte. Die Plantage wurde von einem 29-jährigen betrieben, der zu diesem Zweck auch vier Vietnamesen in dem Bunker festhielt. Der Betreiber der Plantage wurde wegen bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Vor dem OLG Düsseldorf ging es nun um eine Klage der Stadtwerke gegen den 80-jährigen Vermieter auf Schadensersatz für die verbrauchten Strommengen. Nach Auffassung des OLG habe der Vermieter Beihilfe zur Entziehung elektrischer Energie nach § 248c StGB geleistet, weil er selbst die extra starke Stromleitung legen ließ. Zwar hatte der Vermieter bis zuletzt abgestritten, von der Plantage etwas gewusst zu haben, die vietnamesischen Arbeitskräfte belasteten ihn jedoch schwer.