Von der Härtefallregelung zur KWK- und Offshore-Umlagebegrenzung
Die Besondere Ausgleichsregelung wandelt sich im Energiefinanzierungsgesetz.
Die Besondere Ausgleichsregelung wurde mit ihrem Umzug in das Energiefinanzierungsgesetz einem starken Wandel unterzogen (RGC berichtete). Auch ohne Erreichung der früher erforderlichen Stromkostenintensität kann mit einem Antrag in 2023 eine Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage in 2024 erreicht werden.
Die neuen Regelungen haben auch Einfluss auf die Härtefallregelung. So wird die alte Härtefallregelung aus dem EEG 2021 nicht fortgeführt. Unternehmen, die in der Vergangenheit Anträge auf Basis der Härtefallregelung gestellt haben, brauchen das Thema jedoch noch nicht zu den Akten zu legen, denn es kann sich eine neue Antragsberechtigung ergeben.
Wie geht das?
Die alte Härtefallregelung des EEG 2021 kannte zwei Konstellationen von Härtefällen: entweder Unternehmen waren mit ihrer WZ-Klasse nicht mehr von den begrenzungsberechtigten Branchen umfasst oder Unternehmen haben die erforderliche Hürde der Stromkostenintensität nicht erreicht. Für Letztere entsteht durch Wegfall der Stromkostenintensität als Antragsvoraussetzung der Effekt, dass diese Unternehmen nunmehr einen Antrag im Regelmodus stellen können. Auf diesem Weg eröffnet sich die Möglichkeit einer Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage, die zuvor Härtefall-Unternehmen verschlossen war. Nutzen Sie diese neue Chance und stellen Sie einen Antrag im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung.
Wir stellen Ihnen die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus vor, insbesondere:
- Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
- Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
- Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
- Neue Voraussetzung: Ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?
Zur Buchung und Agenda geht es hier.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an neue Antragsteller, die einer Branche der Anlage 2 EnFG angehören und in 2023 erstmals einen Antrag stellen, als auch an Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit BesAR-Anträge gestellt haben und sich nun mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen.
Autorin: Lena Ziska