Vorschlag der EU-KOMM zur Einführung einer europäisch geregelten Verbandsklage
Die Europäische Kommission (EU-KOMM) hat am 11. April 2018 im Rahmen ihres Vorschlages zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher die Einführung einer europäisch geregelten Verbandsklage vorgeschlagen. Durch die sog. Richtlinie „über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ sollen qualifizierte Einrichtungen, etwa Verbraucherorganisationen, künftig über einen Rechtsbehelf verfügen, mit welchem sie Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern erheben können. Zwar konnten Verbraucher in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch zuvor schon Verbandsklagen vor Gericht erheben; die vorgeschlagene Richtlinie soll diesen Rechtsbehelf nun aber für sämtliche Mitgliedsstaaten harmonisieren.
Die Richtlinie betrifft u.a. die Bereiche Energie, Umwelt und Datenschutz und zielt darauf ab, mehr Möglichkeiten zur Unterbindung illegaler Praktiken zu schaffen und den Rechtsschutz des Verbrauchers zu stärken. Hierzu soll sie für grenzüberschreitende sowie innerstaatliche Verstöße von Unternehmen anwendbar sein. Zu den adressierten Unternehmen zählen dabei nicht nur solche privater Natur, sondern auch öffentlich-rechtlich organisierte (kommunale) Unternehmen. Verbandsklagen sollen nur von Verbraucherorganisationen angestrengt werden können, die keinen Erwerbszweck verfolgen.
Nach Aussage des Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermanns handelt es sich bei dem Vorschlag der Kommission um die Reaktion auf aktuelle Fälle, in denen Verbrauchergruppen Schaden aufgrund illegaler Geschäftspraktiken erlitten haben. Zentrale Auslöser dürften dabei wohl Massenschadensereignisse wie etwa der Abgasskandal sein. Dieser und andere jüngste EU-weite Verstöße haben gezeigt, dass in Sachen Verbraucherschutz noch weiterer Bedarf nach besseren Schutzmechanismen und mehr Fairness zugunsten der Verbraucher besteht. Für derartige Fälle soll es zukünftig ein „europäisches Recht auf kollektiven Rechtsschutz“ geben, so Timmermanns. Die Pressemitteilung der EU-KOMM finden Sie hier.
Der Vorschlag der EU-KOMM wird nun in einem nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat erörtert. Über weitere Einzelheiten informiert RGC hier.