Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Die Europäische Kommission hat letzte Woche (5. April 2022) ihren Vorschlag zur Reform der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht. Vorgesehen sind unter anderem ein erweiterter Anwendungsbereich, strengere Emissionsgrenzwerte sowie gesteigerte Anforderungen in Genehmigungsverfahren.

Die Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) dient dem Emissionsschutz in Europa und regelt die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) und im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt.

Die im Rahmen des europäischen Green Deals festgesetzten Nachhaltigkeitsziele erfordern eine Anpassung der IED-Richtlinie. Hierzu liegt nun ein Vorschlag der EU-Kommission vor.

Der Vorschlag sieht unter anderem einen erweiterten Geltungsbereich der IED-Richtlinie vor. Künftig sollen von dem Regelungsregime der Richtlinie auch die Gewinnung von Industriematerialien und -metallen (Bergwerke), große Batterieproduktionen und große Betriebe zur Intensivhaltung von bestimmten Tieren erfasst werden.

Darüber hinaus sollen die Grenzwerte für Schadstoffemissionen verschärft werden. So soll künftig umfassend geprüft werden, ob eine Anlage die optimale Leistung erreichen kann, statt sich von vornherein mit den lockersten Emissionsgrenzwerten zu begnügen. Die Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmen sollen ebenfalls verschärft werden.

Auch im Rahmen von Genehmigungsverfahren sollen gesteigerte Anforderungen gelten. Beispielsweise soll die Energieeffizienz ein fester Bestandteil von Genehmigungen werden. Die Öffentlichkeit soll größere Beteiligungsmöglichkeiten erhalten, indem ihr z.B. ein einfacherer Zugang zu Informationen über die Anlagen gewährt wird.

Beste verfügbare Techniken (BVT) sollen künftig verbindliche Vorgaben für die Nutzung bestimmter Ressourcen enthalten. Ziel ist es, etwa die Verwendung toxischer Chemikalien einzudämmen. Zudem sollen die Techniken möglichst gleichzeitig der Beseitigung von Schadstoffen und der Dekarbonisierung dienen.

Mithilfe des neuen „Innovationszentrums für industrielle Transformation und Emission (INCITE)“ sollen Unternehmen dank flexiblerer Genehmigungen Zukunftstechniken testen können. Betreibern soll zudem die Pflicht auferlegt werden, bis 2030 bzw. 2034 für ihre Anlagen und Betriebe Transformationspläne zu erstellen.

Kritische Stimmen befürchten, dass mit der Reform der IED-Richtlinie der bürokratische Aufwand für Genehmigungsverfahren weiter steigen wird. Zudem komme die Vorlage angesichts des Krieges in der Ukraine zum falschen Zeitpunkt. Der Mehrwert des Vorhabens der EU-Kommission sei fraglich.

Befürworter halten den Vorschlag insbesondere vor dem Hintergrund des kürzlich veröffentlichten Berichts des Weltklimarates IPCC für dringend notwendig. Um eine Erderwärmung mit desaströsen Folgen zu vermeiden, könnten Maßnahmen zur Emissionsminderung nicht länger aufgeschoben werden. Einigkeit besteht in dem Vorbringen, dass die Reform die Genehmigungsverfahren nicht weiter verkomplizieren dürfe.

Bevor die Verhandlungen um eine finale Fassung der Richtlinie beginnen können, müssen sich nun zunächst das EU-Parlament und der Rat zu dem Vorschlag positionieren.

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Annika Rott