Warten auf… das Gebäudeenergiegesetz

Das Bundeskabinett berät heute über das Gebäudeenergiegesetz

Das Bundeskabinett befasst sich heute unter anderem mit dem Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Das ursprünglich von BMWi und BMI vorgelegte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das gleich mehrere Gesetze (u.a. EnEG, EnEV und EEWärmeG) ablösen und deren bisherigen Regelungsgehalt in einem Gesetz zusammenführen und fortschreiben soll (RGC berichtete), lässt bisher auf sich warten. So kursierte zwar ein erster Entwurf für ein GEG bereits seit Januar 2017. Dieser konnte jedoch insbesondere wegen starker Bedenken gegen die Wirtschaftlichkeit des vorgesehenen Standards für sog. „Niedrigstenergiegebäude“ nicht umgesetzt werden. Neue Entwürfe der beiden federführenden Bundesministerien für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ folgten im November 2018 und Mai 2019. Ursprünglich wurde erwartet, dass das Gesetz Mitte 2019 in Kraft treten würde.

Nunmehr sind weitere Neuerungen vorgesehen. Wesentlich soll hierbei insbesondere die Aufnahme des im Klimapaket festgehaltene Einbauverbots von Ölheizungen ab 2026 sein. Das Einbauverbot soll jedoch nur für solche Gebäude gelten, in denen eine „klimafreundlichere Wärmeerzeugung“ möglich ist. Bei Neubauten und Bestands-Gebäuden sollen aber auch Hybridlösungen weiter möglich sein, sodass z.B. Heizöl verwendet werden darf, wenn nicht genügend Wärme aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden kann.

Der konkrete Inhalt des neuen GEG-Entwurfs sowie das Ergebnis der Beratung des Bundeskabinetts bleibt zunächst abzuwarten. Wir halten Sie natürlich über den weiteren Fortgang informiert.