Was tun, wenn die Biomasse-Förderung ausläuft?
Für viele Einspeiser von Strom aus Biomasse läuft die Förderung nach dem EEG in den nächsten Jahren aus. Damit ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Möglichkeiten einer Anschlussförderung zu prüfen.
Grundsätzlich fördert das EEG die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien je Anlage für 20 Jahre. Für viele Anlagen läuft diese Förderung jedoch bald aus. Für die Betreiber von Biomasse-BHKW gilt mit § 39f EEG 2017 eine spezielle Regelung, die eine sog. Anschlussförderung ermöglicht.
Danach werden Biomasseanlagen einmalig für weitere zehn Jahre nach dem EEG gefördert, sofern sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen.
Voraussetzung für die Anschlussförderung ist unter anderem, dass die Anlage vor dem 1. Januar 2017 ausschließlich mit Biomasse in Betrieb genommen worden ist. Darüber hinaus darf die verbleibende Förderdauer maximal acht Jahre betragen. Auch muss die Anlage im Sinne der Markt- und Systemintegration bedarfsorientiert betrieben werden können, dies ist per Umweltgutachten nachzuweisen. Ein Einsatz zur Eigenversorgung ist dagegen bei Förderung durch Ausschreibung nicht zulässig.
Die Höhe der im Rahmen der Anschlussförderung erzielbaren Förderung ergibt sich aus dem bezuschlagten Gebotswert. Der Höchstwert für Gebote verringert sich ab dem 1. Januar 2018 um 1 Prozent pro Jahr. Unabhängig vom Zuschlagswert ist die Förderhöhe jedoch auf den anlagenspezifischen anzulegenden Wert begrenzt, der sich aus dem durchschnittlichen anzulegenden Wert der letzten drei Kalenderjahre vor dem Gebotstermin ermittelt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die neue Vergütung nicht über das bisherige Vergütungsniveau der Anlage hinausgehen soll. Eine Ausnahme gilt für kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 150 Kilowatt.
Ist das Gebot erfolgreich, beginnt frühestens ein und spätestens drei Jahre nach der öffentlichen Bekanntmachung des Zuschlags der neue Zahlungsanspruch. Für Bestands-Biomasse-BHKW sollte daher die Möglichkeit der Anschlussförderung sowie das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen rechtzeitig geprüft werden.