Weitere steuerliche Vergünstigungen für Elektromobilität auf dem Weg
Das Bundeskabinett hat Ende Juli einen Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen.
- Dies gilt für die vergünstigte Besteuerung von privat genutzten Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofirmenwagen mit 0,5 statt 1% des inländischen Listenpreises. Diese wird verlängert bis Ende 2030.
- Dies gilt ebenfalls für die Steuerfreiheit des Ladens von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen durch Mitarbeiter im Betrieb des Arbeitgebers.
- Verlängert wird zudem die Regelung für die Einkommenssteuerfreiheit bei Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen an Beschäftigte und bei Übereignung von Ladevorrichtungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Nutzung außerhalb des Betriebes. Dies gilt auch für die Zuschussleistung für den Erwerb und Nutzung von Ladevorrichtungen durch Mitarbeiter, dieser geldwerte Vorteil kann pauschal mit 25 % versteuert werden.
- Auch die steuerfreie Zurverfügungstellung von Fahrrädern durch den Arbeitgeber wird bis 2030 verlängert.
Darüber hinaus sollen Unternehmen, die umweltfreundlichere Fahrzeuge mieten oder leasen, im Hinblick auf die Gewerbesteuer bessergestellt werden.