Wer? Wie? Was….ist im Marktstammdatenregister zu registrieren?

Unser aktuelles Kurz-Tutorial zum Marktstammdatenregister ist jetzt online!

Viele Industrieunternehmen sind zur Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtet, z.B. als Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, wie BHKWs, PV-Anlagen, Notstromaggregaten, USVs oder als Netz- oder Messstellenbetreiber, Strom- oder Gaslieferanten.

Darüber hinaus läuft am 31.1.2021 die letzte Übergangspflicht für die Registrierung von Bestandsanlagen ab.

Es stellen sich in Bezug auf die Registrierung eine Reihe von Rechtsfragen, z.B. was fällt unter den Begriff der registrierungspflichtigen Einheit? Wann führt die Lieferung von Strom zu einer Registrierungspflicht? In welchen Ausnahmefällen sind Notstromaggregate, USVs und Rekuperationsanlagen nicht zu registrieren? Welche Sanktionen drohen?

Diesen Fragen gehen wir in unserem neuen Kurz-Tutorial zur Registrierungspflicht auf den Grund. Infos und Anmeldung hier.