Wichtig: Bei erwartetem Rückgang des Energieverbrauchs unverzüglich den Energielieferanten informieren

Ohne Meldung von Veränderungen des Energieverbrauchs können Strafzahlungen drohen!

Wegen des Coronavirus müssen viele Unternehmen ihre Produktion herunterfahren oder sogar einstellen. In diesen Fällen weicht der Ist-Energieverbrauch erheblich von dem Verbrauch ab, der bei Abschluss der Energielieferverträge prognostiziert wurde. Derartige Abweichungen sollten die betroffenen Unternehmen unverzüglich ihren Energieversorgern mitteilen. Anderenfalls können Schadensersatzzahlungen selbst dann drohen, wenn in den Energielieferverträgen keine festen Abnahmeverpflichtungen oder verbindliche Mengenkorridore vereinbart sind.

Wie Mengenunterschreitungen bei vereinbarten Abnahmepflichten zu beurteilen sind, beleuchten wir in den nächsten Tagen in einer gesonderten Meldung.