Wichtige Frist für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die eine Stromsteuerbefreiung geltend machen
Antrag muss bis zum 31.12.2019 beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein
- Erneuerbare-Energien Anlagen größer 2 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung
- Anlagen bis zu 2 MW aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter KWK