Wie beurteilt man Umschlagmengen im Störfallrecht richtig?
Ob störfallrechtliche Pflichten eingreifen, richtet sich ausschließlich nach der jeweils vorhandenen Menge an bestimmten Stoffen. Klar, dass man da sofort an die Lagermengen im Unternehmen und an die Mengen, die in der Produktion eingesetzt werden, denkt. Was aber ist mit Umschlagmengen?