Workshop: Die (neuen) Formulare der Hauptzollämter
„Formularwahnsinn…“ dieses Wort fällt aktuell bei nahezu jeder anwaltlichen Beratung, die strom- und energiesteuerliche Themen zum Gegenstand hat.
Auslöser dafür sind die neuen und sehr umfangreichen Formulare im Kontext der jetzt erlaubnispflichtigen steuerfreien Stromeigenerzeugung nach § 9 StromStG und der Inputbesteuerung nach §§ 53, 53a EnergieStG. Die Zollverwaltung hat zudem eine Überarbeitung der Formulare zur Steuerentlastung für UdPG – §§ 9a, 9b, 10 StromStG, §§ 51, 54, 55 EnergieStG – angekündigt; es droht also eine Ausweitung der Frage- und Formularwelle. Eine besondere Komplikation ergibt sich nach § 15 Abs. 8a StromStV schon auf der alten Formularbasis im Bereich der Lohnverarbeitung.
RGC bietet dazu im Februar und März 2020 einen Workshop an, der zum Ziel hat, Licht in den Formulardschungel zu bringen und Ihnen die tägliche Arbeit mit den amtlichen HZA Vordrucken, die zwingend für die Entlastungsanträge zu verwenden sind (Formularzwang!), zu erleichtern.
Dazu wird sich das Programm systematisch an den jeweiligen HZA Formularen orientieren. Die umfangreichen Formularfragen werden anhand einer Formularampel daraufhin katalogisiert, ob sie
- im engen Kontext der jeweils beantragten Begünstigung stehen = grün,
- nicht im engen Kontext der jeweils beantragten Begünstigung stehen (z.B. statistische Zwecke) = gelb,
- die Gefahr einer Steuernachforderung beinhalten oder bußgeld-/strafrechtlich relevant sein können = rot!
Dass einleitend jeweils die rechtlichen Grundlagen der Entlastungstatbestände skizziert werden, versteht sich von selbst. Gleiches gilt für Hinweise auf aktuelle gerichtliche Entscheidungen oder Erlasse der Finanzverwaltung, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind.