Zweite Ausschreibungsrunde für solare Aufdachanlagen ging mit deutlicher Überzeichnung zu Ende

Die BNetzA hat die Ergebnisse des Gebotstermins vom 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Die zweite Photovoltaik-Ausschreibung der BNetzA für die Förderung von Dachanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (Ausschreibung des sog. zweiten Segmentes) erzielte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 7,43 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert unter den erfolgreichen Geboten lag bei 5,70 ct/kWh, der höchste bei 8,28 ct/kWh.

Es nahmen nochmal deutlich mehr Anlagenbetreiber mit Geboten teil, als bei der ersten Ausschreibung der solaren Aufdachanlagen im Juni 2021, so dass es erneut zu einer Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens von 150 Megawatt kam. Von 209 abgegebenen Geboten vergab die BNetzA nur an 136 Gebote Zuschläge. Damit gibt es weiter eine hohe Investitionsbereitschaft für den Bau größerer Solaranlagen. Aufgrund von Formfehlern mussten in der zweiten Ausschreibungsrunde allerdings 38 Gebote ausgeschlossen werden. Weitere Informationen der BNetzA und eine Liste der veröffentlichten Zuschläge finden Sie hier.

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Autorin: Aletta Gerst