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Neues BesAR-Merkblatt zur „grünen Konditionalität“

BAFA veröffentlicht weiteres Merkblatt für den BesAR-Antrag 2023.

Auch die Besondere Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage verlangt die Erbringung von ökologischen Gegenleistungen, d.h. die beantragte Beihilfe ist anteilig in wirtschaftliche Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Alternativ kann Grünstrombezug die Anforderungen an die sog. grüne Konditionalität erfüllen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun ein weiteres Merkblatt zur Antragstellung 2023 veröffentlicht, in dem die Anforderungen an die ökologischen Gegenleistungen erläutert werden, nachdem sich das alljährliche Merkblatt des BAFA auf eine Wiederholung des Wortlauts des Gesetzestextes beschränkt hatte.

Das „Merkblatt Grüne Konditionalität 2023“ kann hier auf der Website des BAFA abgerufen werden. Wir werten das Merkblatt für Sie aus und werden Sie an dieser Stelle zu Details informiert halten!

BesAR: BAFA veröffentlicht Merkblatt für Antragstellung 2023

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt Antragstellung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) für das Jahr 2023 veröffentlicht.

Das „Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2023“ setzt sich mit den Antragserfordernissen für die Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage auseinander. Das zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht umfassende Neuerungen vor, wie z.B. die Abschaffung der Stromkostenintensität oder die neuen ökologischen Gegenleistungen (RGC berichtete).

In dem Merkblatt des BAFA werden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für stromkostenintensive Unternehmen erläutert. Diese bleiben trotz der Abschaffung der EEG-Umlage mit Blick auf die weiterhin anfallende KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage relevant. Da im Hinblick auf die verbleibenden Entlastungstatbestände eine deutlich geringere Entlastungswirkung besteht, wurde das Antragsverfahren modifiziert.

Wir werten die inhaltlichen Details des Merkblatts für Sie aus und informieren Sie in den folgenden Tagen an dieser Stelle.

In einem RGC-Fokus haben wir bereits in kompakten 1,5 Stunden über die Neuerungen im Antragsverfahren und bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem EnFG informiert. Die Aufzeichnung ist hier buchbar.

Autoren: Lena Ziska
                 Michael Karim Füglein

Neue Härtefallregelung in der Besonderen Ausgleichsregelung

Alte Härtefälle gemäß EEG vs. Neue Härtefälle gemäß EnFG

Die Besondere Ausgleichsregelung ist in das Energiefinanzierungsgesetz umgezogen (RGC berichtete) und bringt einige Änderungen mit sich. Auch eine neue Härtefallregelung hat in § 67 Abs. 2 EnFG Einzug gehalten.


Neue Härtefälle gemäß EnFG:

Unternehmen, die mit ihrer WZ-Klasse in der vorherigen Anlage 4 des EEG 2021 gelistet waren und die über Begrenzungsbescheide der Jahre 2022 oder 2023 verfügen, die nun aber nicht mehr in der Anlage 2 des EnFG als begrenzungsberechtigte Branche gelistet werden, können einen Antrag gemäß der neuen Härtefallregelung stellen.

Die Voraussetzungen sind insbesondere:

  1. eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung für das Jahr 2022 oder das Jahr 2023 nach § 64 EEG 2021, 
  2. einer begrenzungsberechtigte Branche nach Anlage 4 des EEG 2021, 
  3. Stromkostenintensität 12 % / 11 % / 20 % (abhängig von der Listenzugehörigkeit in Anlage 4).

Die Begrenzung erfolgt: 

  1. für die Jahre 2024 bis 2026 auf 35 % der Umlagen, 
  2. für das Jahr 2027 auf 55 % der Umlagen,
  3. für das Jahr 2028 auf 80 % der Umlagen.

Der Einsatz von erneuerbaren Energien kann die Begrenzungsmöglichkeiten optimieren.


Alte Härtefälle gemäß EEG 2021:

Unternehmen, die gemäß der „alten Härtefallregelung“ in § 103 Abs. 4 EEG 2021 den BesAR-Antrag gestellt haben, sind nun durch den Wegfall der Stromkostenintensität entweder befähigt, einen Antrag gemäß Anspruchsgrundlage in §§ 29, 30 EnFG zu stellen – oder sie sind leider nicht mehr antragsberechtigt. (RGC berichtete)

Wir haben die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus zusammengestellt.

  • Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
  • Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
  • Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
  • Neue Voraussetzung: Ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?

Zur Buchung der Aufzeichnung zum Preis von 169,00 € exkl. MwSt geht es hier.

Gern unterstützen wir Sie auch mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Antragstellung – wie gewohnt zum Pauschalpreis. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Anja Lüders unter lueders@ritter-gent.de.

Autorin: Lena Ziska

Veranstaltungstipp RGC Fokus: Meldechaos verhindern – so meistern Sie die Verflechtung der Vorgaben aus EEG, StromNEV und EnFG (1,5 Stunden online)

Dieser Fokus bietet den optimalen Einstieg in die Welt der Meldungen, aber auch die „alten Hasen“ sollten sich aufgrund der Neuerungen diesen Termin nicht entgehen lassen!

Seit Beginn des Jahres 2023 regelt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) die stromseitigen Umlagen neu. Was da natürlich nicht fehlt: Neue und komplexe Meldepflichten, die Voraussetzung für Privilegien bei KWKG- und Offshoreumlage sind. Gleichzeitig müssen Sie sich trotz Abschaffung der EEG-Umlage noch ein letztes Mal mit den EEG-Meldungen für 2022 auseinandersetzen.

Nächste Woche Mittwoch, 8. März 2023, 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr führen wir Sie wie gewohnt anhand zahlreicher Praxisbeispiele durch folgende Fragen rund um das Thema Meldepflichten (Auszug):

  • Seit Mitte 2022 musste keine EEG-Umlage gezahlt werden – ist die EEG-Meldung jetzt überhaupt noch notwendig? Und wenn ja – welche Besonderheiten ergeben sich?
  • Gelten nur die alten Regelungen aus dem EEG oder bereits die neuen nach dem EnFG? Oder doch beide gleichzeitig?
  • Gibt es einzuhaltende Fristen?
  • Mit welchen Sanktionen muss ich bei Meldefehlern rechnen?

Durch das Zusammenspiel der EEG- und EnFG-Meldungen wird es schwer, den Durchblick zu behalten. In diesem RGC-Fokus zeigen wir Ihnen prägnant in 1,5 Stunden und mit Hilfe eines Zeitstrahls den roten Faden durch den Meldedschungel und verhindern ein Meldechaos!

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

KWK- und Offshore-Umlagebegrenzung für selbstständige Unternehmensteile

Neue Entlastungsmöglichkeit mit der Besonderen Ausgleichsregelung

Auch für Teile Ihres Unternehmens lässt sich ein Einsparpotential bei der KWK- und Offshore-Netzumlage realisieren, wenn der Unternehmensteil beihilfefähige Produkte herstellt und vom Gesamtunternehmen abgegrenzt ist.

Mit der Besonderen Ausgleichsregelung ließen sich zu Zeiten der EEG-Umlage große Einsparpotentiale generieren. Nach dem Wegfall der EEG-Umlage kann mit einem Antrag in 2023 noch eine Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage in 2024 erreicht werden, sodass die Beantragung der Beihilfe weiterhin lohnenswert ist. Dabei wird das neue Antragsverfahren besonders interessant für Unternehmen, die die Antragstellung bislang nicht genutzt haben. (RGC berichtete)

Denn durch den Wegfall der Stromkostenintensität als Antragsvoraussetzung für eine Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage öffnet sich der Adressatenkreis für viele Unternehmen, die bislang an der Hürde der Stromkostenintensität gescheitert sind. Dabei bleibt es bei der Voraussetzung, dass ein antragstellendes Unternehmen mit seiner Wirtschaftszweigklasse (WZ-Klasse) in der Anlage 2 zum Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) erfasst sein muss.

Eine Antragsberechtigung kann sich aber auch für Unternehmen ergeben, deren WZ-Klasse nicht zu den begrenzungsberechtigten Branchen zählt. Dies gilt dann, wenn es einen sog. „selbstständigen Unternehmensteil“ gibt, der für sich genommen eine WZ-Klasse ausfüllt, die in der Anlage 2 zum EnFG gelistet ist. Dabei werden an die „Selbstständigkeit“ besondere Anforderungen an die Eigenständigkeit des Unternehmensteils u.a. in Bezug auf die Leitung, den Kundenstamm und auch die räumlichen Gegebenheiten gestellt.

Wir stellen Ihnen am 28. Februar 2023 in der Zeit von 9:30 bis 11.00 Uhr die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus vor, insbesondere:

  • Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
  • Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
  • Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
  • Neue Voraussetzung: Ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?

Zur Buchung und Agenda geht es hier.

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an neue Antragsteller, die selbst oder mit ihrem selbstständigen Unternehmensteil einer Branche der Anlage 2 EnFG angehören und in 2023 erstmals einen Antrag stellen, als auch an Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit BesAR-Anträge gestellt haben und sich nun mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen.

Autorin: Lena Ziska

Veranstaltungstipp RGC Fokus: Meldechaos verhindern – so meistern Sie die Verflechtung der Vorgaben aus EEG, StromNEV und EnFG (1,5 Stunden online)

Durch das Zusammenspiel der EEG und EnFG-Meldungen wird es schwer, den Durchblick zu behalten. In diesem RGC-Fokus zeigen wir Ihnen prägnant in 1,5 Stunden und mit Hilfe eines Zeitstrahls den roten Faden durch den Meldedschungel und verhindern ein Meldechaos!

Seit Beginn des Jahres 2023 regelt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) die stromseitigen Umlagen neu. Was da natürlich nicht fehlt: Neue und komplexe Meldepflichten, die Voraussetzung für Privilegien bei KWKG- und Offshoreumlage sind. Gleichzeitig müssen Sie sich trotz Abschaffung der EEG-Umlage noch ein letztes Mal mit den EEG-Meldungen für 2022 auseinandersetzen.

Am Mittwoch, 8. März 2023 führen wir Sie wie gewohnt anhand zahlreicher Praxisbeispiele durch folgende Fragen rund um das Thema Meldepflichten (Auszug):

Seit Mitte 2022 musste keine EEG-Umlage gezahlt werden – ist die EEG-Meldung jetzt überhaupt noch notwendig? Und wenn ja – welche Besonderheiten ergeben sich?

Welche Besonderheiten ergeben sich bei „Claw-Back“-KWK-Anlagen?

Gelten nur die alten Regelungen aus dem EEG oder bereits die neuen nach dem EnFG? Oder doch beide gleichzeitig?
 Gibt es einzuhaltende Fristen?

Mit welchen Sanktionen muss ich bei Meldefehlern rechnen?

Dieser Fokus bietet den optimalen Einstieg in die Welt der Meldungen, aber auch die „alten Hasen“ sollten sich aufgrund der Neuerungen diesen Termin nicht entgehen lassen!

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Von der Härtefallregelung zur KWK- und Offshore-Umlagebegrenzung

Die Besondere Ausgleichsregelung wandelt sich im Energiefinanzierungsgesetz.

Die Besondere Ausgleichsregelung wurde mit ihrem Umzug in das Energiefinanzierungsgesetz einem starken Wandel unterzogen (RGC berichtete). Auch ohne Erreichung der früher erforderlichen Stromkostenintensität kann mit einem Antrag in 2023 eine Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage in 2024 erreicht werden.

Die neuen Regelungen haben auch Einfluss auf die Härtefallregelung. So wird die alte Härtefallregelung aus dem EEG 2021 nicht fortgeführt. Unternehmen, die in der Vergangenheit Anträge auf Basis der Härtefallregelung gestellt haben, brauchen das Thema jedoch noch nicht zu den Akten zu legen, denn es kann sich eine neue Antragsberechtigung ergeben.

Wie geht das?

Die alte Härtefallregelung des EEG 2021 kannte zwei Konstellationen von Härtefällen: entweder Unternehmen waren mit ihrer WZ-Klasse nicht mehr von den begrenzungsberechtigten Branchen umfasst oder Unternehmen haben die erforderliche Hürde der Stromkostenintensität nicht erreicht. Für Letztere entsteht durch Wegfall der Stromkostenintensität als Antragsvoraussetzung der Effekt, dass diese Unternehmen nunmehr einen Antrag im Regelmodus stellen können. Auf diesem Weg eröffnet sich die Möglichkeit einer Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage, die zuvor Härtefall-Unternehmen verschlossen war. Nutzen Sie diese neue Chance und stellen Sie einen Antrag im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung.

Wir stellen Ihnen die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus vor, insbesondere:

  • Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
  • Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
  • Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
  • Neue Voraussetzung: Ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?

Zur Buchung und Agenda geht es hier.

Die Veranstaltung richtet sich sowohl an neue Antragsteller, die einer Branche der Anlage 2 EnFG angehören und in 2023 erstmals einen Antrag stellen, als auch an Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit BesAR-Anträge gestellt haben und sich nun mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen.

Autorin: Lena Ziska

Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Die Zukunft der stromseitigen Umlagen und ihrer Reduzierungen im Energiefinanzierungsgesetz (online)

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist seit Anfang des Jahres 2023 in Kraft und regelt die Zukunft der stromseitigen Umlagen (KWKG- und Offshoreumlage) sowie die Privilegierungen zu diesen Umlagen. Fragen rund um die Neuerungen nach dem EnFG klären wir in der kommenden Woche!

Seit Anfang des Jahres 2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft und hält einige Neuerungen bereit!

Kompakt in 1,5 Stunden möchten wir Ihnen am Dienstag, 14. Februar 2023 (Wiederholungstermin) die neuen Regelungen zu stromseitigen Umlagen und ihre Reduzierungen erläutern. Wir klären mit einer Vielzahl an Praxistipps folgende Fragen:

  • Wie funktioniert die neue Systematik bei den Netzumlagen?
  • Welche Privilegierungen sieht das EnFG für wen vor?
  • Was müssen BesAR-Unternehmen wissen?
  • Was ist unter „Ökologische Gegenleistungen“ zu verstehen (am Beispiel der BesAR)?
  • Wie sehen die neuen Meldepflichten für alle Netznutzer mit Privilegien aus?
  • Muss ich mein „EnFG- Messkonzept“ dokumentieren und vorlegen?

Programm und Anmeldung finden Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Die Zukunft der stromseitigen Umlagen und ihrer Reduzierungen im Energiefinanzierungsgesetz (online)

Wiederholungstermin am 14. Februar 2023

Seit Anfang des Jahres 2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft und hält einige Neuerungen bereit!

Kompakt in 1,5 Stunden möchte wir Ihnen am Dienstag, 14. Februar 2023 die neuen Regelungen zu stromseitigen Umlagen und ihre Reduzierungen erläutern. Eine Klärung dieser und weiterer Fragen steht auf der Agenda:

  • Wie funktioniert die neue Systematik bei den Netzumlagen?
  • Welche Privilegierungen sieht das EnFG für wen vor?
  • Was müssen BesAR-Unternehmen wissen?
  • Was ist unter „ökologische Gegenleistungen“ zu verstehen (am Beispiel der BesAR)? 
  • Wie sehen die neuen Meldepflichten für alle Netznutzer mit Privilegien aus?
  • Muss ich mein „EnFG- Messkonzept“ dokumentieren und vorlegen?

Das EnFG regelt die Zukunft der stromseitigen Umlagen (KWKG- und Offshoreumlage) sowie die Privilegierungen zu diesen Umlagen. Deshalb ist dieser RGC-Fokus ein Pflichttermin für alle Unternehmen, die bei ihrem Strompreis nichts verschenken wollen oder können.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Sie haben bereits einen Überblick über die Neuerungen im EnFG und sind auf der Suche nach einem roten Faden durch den Meldedschungel? Dann haben wir einen weiteren RGC-Fokus als Veranstaltungstipp für Sie: Meldechaos verhindern – so meistern Sie die Verflechtung der Vorgaben aus EEG, StromNEV und EnFG (1,5 Stunden online). Diese Veranstaltung findet online am 7. März 2023 statt. Details und Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Die neue Besondere Ausgleichsregelung 2023

Neues Antragsverfahren durch Abschaffung der Stromkostenintensität

Die Besondere Ausgleichsregelung kann nach Abschaffung der EEG-Umlage noch eine Reduzierung der KWKG/ und Offshore-Netzumlage herbeiführen. Dabei bringt der Umzug der gesetzlichen Regelungen vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) einige Neuerungen mit sich.

Die Erleichterung der Abschaffung der Stromkostenintensität führt zu einem vereinfachten Antragsverfahren sowie zu einem erweiterten Adressatenkreis der Antragsteller, indem nunmehr die Branchenzugehörigkeit genügt, um grundsätzlich berechtigt zu sein, eine Reduzierung der Umlagen geltend zu machen. (RGC berichtete) Doch es gibt nicht nur Erleichterungen. So kommt die neue Voraussetzung der „ökologischen Gegenleistung“ hinzu, die eine Reinvestition des Beihilfebetrages verlangt.

Wir stellen Ihnen die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus vor, insbesondere:

  • Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
  • Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
  • Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
  • Neue Voraussetzung: ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?

Zur Buchung und Agenda geht es hier.

Die Veranstaltung richten sich sowohl an neue Antragsteller, die einer Branche der Anlage 2 EnFG angehören und in 2023 erstmals einen Antrag stellen – als auch an Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit BesAR-Anträge gestellt haben und sich nun mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen.

Autorin: Lena Ziska