Neue Entlastungsmöglichkeit mit der Besonderen Ausgleichsregelung
Auch für Teile Ihres Unternehmens lässt sich ein Einsparpotential bei der KWK- und Offshore-Netzumlage realisieren, wenn der Unternehmensteil beihilfefähige Produkte herstellt und vom Gesamtunternehmen abgegrenzt ist.
Mit der Besonderen Ausgleichsregelung ließen sich zu Zeiten der EEG-Umlage große Einsparpotentiale generieren. Nach dem Wegfall der EEG-Umlage kann mit einem Antrag in 2023 noch eine Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage in 2024 erreicht werden, sodass die Beantragung der Beihilfe weiterhin lohnenswert ist. Dabei wird das neue Antragsverfahren besonders interessant für Unternehmen, die die Antragstellung bislang nicht genutzt haben. (RGC berichtete)
Denn durch den Wegfall der Stromkostenintensität als Antragsvoraussetzung für eine Reduzierung der KWK- und Offshore-Netzumlage öffnet sich der Adressatenkreis für viele Unternehmen, die bislang an der Hürde der Stromkostenintensität gescheitert sind. Dabei bleibt es bei der Voraussetzung, dass ein antragstellendes Unternehmen mit seiner Wirtschaftszweigklasse (WZ-Klasse) in der Anlage 2 zum Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) erfasst sein muss.
Eine Antragsberechtigung kann sich aber auch für Unternehmen ergeben, deren WZ-Klasse nicht zu den begrenzungsberechtigten Branchen zählt. Dies gilt dann, wenn es einen sog. „selbstständigen Unternehmensteil“ gibt, der für sich genommen eine WZ-Klasse ausfüllt, die in der Anlage 2 zum EnFG gelistet ist. Dabei werden an die „Selbstständigkeit“ besondere Anforderungen an die Eigenständigkeit des Unternehmensteils u.a. in Bezug auf die Leitung, den Kundenstamm und auch die räumlichen Gegebenheiten gestellt.
Wir stellen Ihnen am 28. Februar 2023 in der Zeit von 9:30 bis 11.00 Uhr die Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung in kompakten 1,5 Stunden in unserem online-Format RGC-Fokus vor, insbesondere:
- Umzug der BesAR vom EEG in das Energiefinanzierungsgesetz – was ist erhalten geblieben und was ist neu?
- Keine Stromkostenintensität – was sind die Konsequenzen?
- Wie läuft das Antragsverfahren 2023 ab?
- Neue Voraussetzung: Ökologische Gegenleistungen – was verbirgt sich dahinter und in welchem Zeitplan sind die Maßnahmen umzusetzen?
Zur Buchung und Agenda geht es hier.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an neue Antragsteller, die selbst oder mit ihrem selbstständigen Unternehmensteil einer Branche der Anlage 2 EnFG angehören und in 2023 erstmals einen Antrag stellen, als auch an Unternehmen, die bereits in der Vergangenheit BesAR-Anträge gestellt haben und sich nun mit den neuen Anforderungen vertraut machen müssen.
Autorin: Lena Ziska