ECHA empfiehlt EU-weites Verbot von Mikroplastik
Nach Bewertung der Risiken von Mikroplastik empfiehlt die ECHA ein EU-weites Verbot ab 2022.
Das sog. Mikroplastik kommt bspw. in Kosmetika oder Reinigungsmitteln vor. Es ist langlebig und äußerst schlecht abbaubar und wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Als schädliche Umweltauswirkungen werden langfristige Effekte auf Umweltorganismen, insbesondere in den Weltmeeren, Binnengewässern und Böden, vermutet, deren Ausmaß kann aber derzeit mangels langfristig ermittelter Kenntnisse noch nicht abgesehen werden. In einem Youtube-Video werden von ECHA Risiken und Handlungsbedarf erläutert.
Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA hat die Risiken von Mikroplastik in der Umwelt bewertet und einen Vorschlag zur EU-weiten Verringerung von Mikroplastik gemacht. Die ECHA schlägt eine Beschränkung für Kunststoffpartikel vor, die einen Durchmesser von bis zu 5 mm besitzen sowie Kunststofffasern mit einer Länge von bis zu 15 mm. Eine Beschränkung soll für diese Partikel dann gelten, wenn diese in Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich enthalten sind. In einem Zeitraum von sechs Jahren sollen die Verbote stufenweise eingeführt werden.
Auf EU-Ebene werden in einem nächsten Schritt die von der ECHA vorgenommenen Bewertungen und vorgeschlagenen Maßnahmen von den Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) geprüft. Darüber hinaus, sollen die Vorschläge auch konsultiert werden. Informationen über den aktuellen Verfahrensstand hält die ECHA auf ihrer Internetseite Internetseite bereit.