Gastbeitrag von Andreas Gelfort (E-Bridge Consulting)
I. Was ist ein PPA?
„PPA bedeutet Power Purchase Agreement und beschreibt eine direkte bilaterale oder multilaterale Abnahmevereinbarung für eine bestimmte Strommenge zu einem festgesetzten Preis über eine bestimmte Zeit in den meisten Fällen bezogen auf den gesamten elektrischen Output einer konkreten erneuerbaren Erzeugungsanlage (z.B. Wind- oder Solarpark).“
Mit („grünen“) PPAs lassen sich für (Industrie-) Unternehmen grundsätzlich zwei zentrale Ziele erreichen:
1. PPA leisten einen Beitrag zur Erreichung der unternehmerischen Nachhaltigkeitsziele und Implementierung von Dekarbonisierungsstrategien.
2. PPA bieten die Möglichkeit, sich gegen steigende Strom- und CO2 Preise abzusichern.
II. Welche Arten von PPA gibt es?
Grundsätzlich werden zwei Arten von PPAs unterschieden: physische und finanzielle PPA.
1. Physische PPA
Direkte physische Stromlieferung mit Bilanzkreisabwicklung zwischen erneuerbarer Erzeugungsanlage und Stromabnehmer (Offtaker) inklusive der Lieferung von Herkunftsnachweisen. Physische PPA beinhalten das Managen des Profilausgleichs und der benötigten Ausgleichsenergie zwischen Erzeugung und Verbrauch.
2. Finanzielle PPA (auch als “virtuelle PPA” bezeichnet)
Bei der finanziellen PPA besteht keine physische Liefervereinbarung. Es kommt lediglich zu finanziellen Ausgleichszahlungen zwischen Produzent und Abnehmer. Dabei wird ein fester Preis für eine virtuelle Lieferung abgesprochen (evtl. mit festem Volumen), der gegen den jeweiligen vereinbarten physischen Spotpreisindex abgerechnet wird. Es erfolgt aber eine Lieferung der Herkunftsnachweise seitens des Erzeugers an den Lieferanten.
III. Was sind die wichtigsten Punkte, die ein Industriekunde zu beachten hat?
Grundsätzlich bilden (grüne) PPA eine neue Form der Strombeschaffung ab, insbesondere was die Vertragslaufzeit und Preisbindung anbelangt, aber auch was die Besonderheiten und Risiken erneuerbarer Erzeugung angeht.
Für Industriekunden sind deshalb eine Reihe von wichtigen Faktoren beim Abschluss einer PPA zu berücksichtigen: Laufzeit, Preisstruktur, Profilausgleich, Ausgleichsenergiekosten.
1. Vertragslaufzeit:
PPAs erfordern zum Zweck der Finanzierbarkeit der erneuerbaren Anlage längere Vertragslaufzeiten (> 5 Jahre), als Unternehmen bei der Planung ihrer Geschäftszyklen allgemein gewöhnt sind. Dies bringt höhere Risiken, insbesondere bezüglich Marktpreisentwicklung und Abnahmeverpflichtung mit sich, die vor Abschluss bewertet werden sollten.
2. Preisstruktur:
Anlagenentwickler bevorzugen zur besseren Finanzierbarkeit Festpreisvereinbarungen, was entsprechende Risiken bei langer Laufzeit mit sich bringt. Möglich sind auch variable Preisvereinbarungen, bei denen ein Teil der Lieferung an den Marktpreis gekoppelt ist. Weiterhin können auch variable Preisstrukturen interessant sein, bei denen eine Preisobergrenze und Preisuntergrenze vereinbart werden.
3. Abnahmemenge:
Wichtig für Abnehmer ist auch, das im Rahmen der PPA auftretende Erzeugungsmengenrisiko zu vereinbaren. Feste Liefervolumenabsprachen sind als Abnehmer zu bevorzugen, da hier der Erzeuger evtl. fehlende Erzeugungsmengen am Markt beschaffen muss und damit das Marktpreisrisiko für diese Mengen trägt. Stromlieferanten und Direktvermarkter bieten sich ebenfalls zur Übernahme des Volumenrisikos an.
4. Abnahmeprofile:
Das Erzeugungsprofil einer erneuerbaren Anlage weicht in der Regel deutlich vom Abnahmeprofil der Industriekunden ab. Auch hier bieten sich Stromlieferanten, Direktvermarkter und Händler an, um dieses Risiko zu übernehmen (Bild). Mit dem Abschluss von mehreren PPA, insbesondere mit unterschiedlicher Erzeugungstechnologie (z.B. Wind und Solar) lässt sich das Profilrisiko verringern.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Abschluss einer („grünen“) PPA mit einem nicht unerheblichen Aufwand bei der Vertragsstrukturierung und Risikobewertung einhergeht. Es bietet sich deshalb hier an, erfahrene und spezialisierte Beratungsunternehmen (E-Bridge) bzw. Anwaltskanzleien (RITTER GENT COLLEGEN) mit einzubeziehen.
IV. Kurzvorstellung
E-Bridge und Beratungsangebot
E-Bridge ist ein auf die Energiewirtschaft und Energiemärkte spezialisiertes Beratungsunternehmen. Dabei verfügt E-Bridge über tiefgreifende Expertise und Kompetenz bei der Entwicklung und Implementierung von Beschaffungsstrategien inklusive der Modellierung von Strommärkten und Erstellung von Preisprognosen. Den Verfasser dieses Gastbeitrages erreichen Sie hier: agelfort@e-bridge.com.
Neben der spezifischen Anforderungsanalyse bei der Strombeschaffung bietet E-Bridge für Industrieunternehmen eine umfassende Unterstützung bei der Bewertung, Strukturierung und Auswahl von PPAs. Dies beinhaltet auch die Ableitung und Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen sowie die Konzeptionierung von Ausschreibungen und die professionelle Begleitung des Vertragsabschlusses.
„Diesen Gastbeitrag hat die E-Bridge Consulting GmbH verfasst, die für die Inhalte verantwortlich ist und für Rückfragen gern zur Verfügung steht.“
Autor: Andreas Gelfort