Wir laden Sie herzlich ein, an unserer neuen, umfangreichen Seminarreihe teilzunehmen. Ab jetzt können Sie sich zu unseren praxisnahen Seminaren und Workshops zu aktuellen Themen aus den Gebieten Energie, Umwelt und Arbeit anmelden. Alle Veranstaltungen finden in unseren neuen Kanzleiräumlichkeiten im Herzen von Hannover statt.
Als Auftaktveranstaltung bieten wir Ihnen am 27. und 28.11.2018 das Seminar Energie – und Umweltrecht für Unternehmen – Grundlagen und aktuelle Herausforderungen – an. Dieses vermittelt Ihnen einen kompakten Überblick über wesentliche Bereiche des Energie- und Umweltrechts für (produzierende) Unternehmen, seien es Entlastungstatbestände, sanktionierte Pflichten oder aktuelle „Fallstricke“.
Am 4. und 5.12.2018 findet unser zweitägiger Workshop zur Drittmengenabgrenzung nach dem novellierten EEG statt. Beide Workshops richten sich an alle Unternehmen, die sich mit der Problematik der Drittmengenabgrenzung auseinandersetzen müssen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Änderungen des EEG durch das „100-Tage-Gesetz“ und den Neuerungen bei der Drittabgrenzung, stellen wir Ihnen am 1. Tag unseres Workshops die wesentlichen Auswirkungen im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ vor, der 2. Tag ist dem Thema der Eigenstromerzeugung gewidmet. Für eine umfassende Bewertung der Neuerungen holen wir uns auch energiewirtschaftliche und -technische Expertise ins Referententeam. Diese Workshops können Sie als Paket oder als Einzelveranstaltung buchen. Bitte beachten Sie, dass diese Workshops nur stattfinden können, wenn die gesetzlichen Neuregelungen im EEG zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedet wurden. Anderenfalls werden die Workshop-Termine verschoben und Sie haben die Möglichkeit Ihre Buchung kostenfrei zu stornieren.
Als erste Veranstaltung im Jahr 2019 bieten wir Ihnen den Workshop E-Mobility im Unternehmen – Wie setze ich Elektromobilitätskonzepte rechtssicher um? Dieser richtet sich an alle Unternehmen, die derzeit den Aufbau von Ladeinfrastruktur planen oder bereits Ladesäulen und Elektrofahrzeuge betreiben. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir anhand von vielen Praxisbeispielen der Frage auf den Grund, welche energierechtlichen Pflichten Unternehmen nach dem EnWG, dem EEG, dem StromStG oder der Ladesäulenverordnung beachten müssen.
Unsere nächste Veranstaltung am 19.2.2019 Neubau von Eigenversorgungsanlagen – Lohnt es sich wieder? befasst sich mit den Rahmenbedingungen für neue Eigenversorgungsanlagen, die einem ständigen Wandel unterliegen. Unser Seminar bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen energierechtlichen Rahmenbedingungen für neue Anlagen (insb. EEG, KWKG, EnergieStG, StromStG, EnWG), insbesondere zu möglichen Einspar- und Förderpotentialen sowie wichtigen Meldepflichten. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine energiewirtschaftliche Betrachtung neuer Anlagenprojekte.
Am 12.3.2019 bieten wir Ihnen mit dem Seminar Unternehmensrelevantes Immissionsschutzrecht für Einsteiger – Typische Probleme und aktuelle Entwicklungen unverzichtbares Basiswissen zum Thema Anlagengenehmigung und Betreiberpflichten. Darüber hinaus werden aktuelle Themen wie das neue Störfallrecht, Entwicklungen zum Entwurf der TA-Luft und neue Anforderungen nach der 42. BImSchV (sog. Legionellen-Verordnung) praxisbezogen aufbereitet.
Das Seminar Die Zukunft der Kundenanlage – Unterliegen Werksnetze demnächst der Regulierung? am 28.3.2019 richtet sich vor allem an Betreiber von „Werksnetzen“, die bislang davon ausgegangen sind, dass ihre Anlagen weitgehend regulierungsfrei sind. Jüngste Entscheidungen der Rechtsprechung und Behörden zeigen jedoch, dass die Ausnahme der sog. Kundenanlage zunehmend restriktiver angewandt wird. Was zu tun ist, um mit Ihrem Werksnetz weiterhin unter die Kundenanlage-Ausnahme zu fallen oder wie der Weg in ein geschlossenes Verteilernetz aussehen kann, erläutern wir in diesem Seminar.
Sie wollen wissen, welche Auswirkungen die Neuregelungen des neuen Mutterschutzgesetzes auf Ihr Unternehmen haben, inwieweit auf bisherige Prozesse zurückgegriffen werden kann und an welchen Stellen der Betriebsablauf zwingend geändert werden muss? Unser arbeitsschutzrechtliches Seminar Mehr Flexibilität – mehr Aufwand: Das neue Mutterschutzgesetz am 9.4.2019 bringt Sie praxisorientiert auf den neusten Stand, welche neue Aufgaben sich für Arbeitgeber ergeben (Stichwort: anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung).
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, nutzen Sie die Möglichkeit, sich unter veranstaltungen.ritter-gent.de für Ihre Wunsch-Veranstaltung(en) anzumelden. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Programm der Seminare und Workshops.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr RGC-Team