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BMU legt nationale Wasserstrategie vor

Ziel ist die Vorsorge gegen Wasserknappheit und die Entwicklung einer Wassernutzungshierarchie

Der jetzt vom BMU vorgelegte Entwurf der nationalen Wasserstrategie umfasst verschiedene Schwerpunkte. Neben der in jüngster Zeit immer öfter diskutierten Wasserknappheit sind auch die Vorbeugung von Nutzungskonflikten sowie die Verbesserung des Zustands der Gewässer und die Wasserqualität Inhalt des Papiers. Umgesetzt werden soll die Wasserstrategie mittels eines Aktionsprogramms, das sich an alle beteiligten Akteure richtet.

Die Bundesumweltministerin erklärte dazu, dass der Klimawandel Deutschland vor Herausforderungen stelle. Drei Dürrejahre in Folge hätten gezeigt, dass Deutschlands Wasserreichtum keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Auch die Infrastruktur, Landnutzung und Stadtentwicklung benötigten eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Um eine bessere Datenbasis für Prognosen über die Verfügbarkeit von Wasser zu erhalten, sollen Datenbanken und Szenarien entwickelt werden. Daneben sollen in einem Beteiligungsprozess Empfehlungen und Kriterien entwickelt werden, wer knappes Wasser vorrangig nutzen darf; dafür soll eine Wassernutzungsstrategie entwickelt werden. Um die überregionale Verteilung von Wasser zu gewährleisten, werden Verbundnetze und Fernleitungen in den Blick genommen, die die örtlichen Wasserversorgungsnetze ergänzen sollen.

Bezüglich der Abwasserabgabe plant das BMU die Einführung eines Verursacherprinzips. Die Abwasserabgaben sollen neugestaltet werden, um stärkere Anreize für die Verringerung der Gewässerverschmutzung u.a. durch industrielle Abwässer zu setzen.

Die Wasserstrategie ist das Ergebnis eines zweijährigen Wasserdialogs. Eine Kurzfassung der Wasserstrategie finden Sie hier.

Ablauf der Frist zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme 2021 bis 2027 für die jeweiligen Flussgebietseinheiten

Die Entwürfe zu den fortgeschriebenen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für den Zeitraum 2021 bis 2027 für die jeweiligen Flussgebietseinheiten wurden bereits zum 22.12.2020 veröffentlicht. Bis zum 22. Juni 2021 können Sie zu den Entwürfen noch Stellung nehmen.

Nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll der gute Zustand bzw. das gute Potenzial der Gewässer im Jahr 2015 oder spätestens im Jahr 2027 erreicht werden. Der Zeitraum von 2015 bis 2027 ist in 6-Jahres-Zyklen, den sog. Bewirtschaftungszyklen, unterteilt. In diesen Zyklen werden die Bestandsaufnahme sowie die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aktualisiert. Aktuell sind die Entwürfe für den 3. Bewirtschaftungszyklus in der öffentlichen Anhörung.

Der dritte Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie betrifft die Jahre 2021 bis 2027. In den Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmenprogrammen werden unter anderem der aktuelle Gewässerzustand und die geplanten Maßnahmen in Steckbriefen für jedes Gewässer zusammengefasst. Die Entwürfe der jeweiligen Beiträge der Länder zu den Bewirtschaftungsplänen sowie den Maßnahmenprogrammen sind im Internet bereitgestellt. Für Niedersachsen finden Sie die entsprechenden Dokumente hier und für die Flussgebietsgemeinschaft Weser hier. Für Bayern finden Sie entsprechende Dokumente hier und hier. In anderen Bundesländern sind die Dokumente in der Regel über die Seiten der zuständigen Behörden verlinkt.

In den Maßnahmenprogrammen sind z. B. für Betreiber von Wasserkraftwerken Forderungen wie der Rückbau von Wehren und Staumauern oder die Gewährleistung von mehr Restwasser und Durchlässigkeit vorgesehen. Auch Betreiber anderer Anlagen zur Gewässerbenutzung wie z. B. Naturzugkühltürme können betroffen sein.

Unternehmen, die eine Betroffenheit nicht ausschließen können, sollten mögliche Auswirkungen auf ihre Anlagen prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme zu den Maßnahmen abgeben. Die Frist zur Stellungnahme endet am 22. Juni 2021. Die Stellungnahmen werden von den Landesbehörden und der Flussgebietsgemeinschaft Weser ausgewertet und in dem jeweiligen Plan bzw. Programm berücksichtigt.

Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten

Ein aktueller Gesetzesentwurf beschäftigt sich mit der Problemstellung corona-bedingter Kontaktbeschränkungen, die zur Verzögerung von umwelt- und planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren führen.

Für zahlreiche Verwaltungsverfahren des Umwelt- und Planungsrechts ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Unterlagen und Bescheide müssen öffentlich ausgelegt werden. Antragskonferenzen und Erörterungstermine werden öffentlich durchgeführt. All dies findet regelmäßig in den Räumen der Gemeindeverwaltungen statt, die aber derzeit Corona-bedingt für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt sind. Damit droht, dass wichtige Genehmigungsverfahren für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt und damit notwendige Investitionen verschoben werden.

Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen (Plansicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz findet Anwendung auf zahlreiche Verwaltungsverfahren, wie zum Beispiel

  • UVP-pflichtige Vorhaben,
  • immissionsschutzrechtliche,
  • baurechtliche,
  • raumordnungsrechtliche,
  • wasserrechtliche aber auch
  • energiewirtschaftsrechtliche Verfahren.

Danach können ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen jetzt auch über das Internet erfolgen. Gleiches gilt für die Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen, für im Rahmen solcher Anhörungen gegebene Erklärungen sowie für Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. Auf diese Weise können die Verfahren auch in Corona-Zeiten ohne Verzögerung weitergeführt werden.

Die Regelungen sollen befristet bis zum 31.03.2021 und auch für Verfahren gelten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben. Das Gesetz muss aber den Bundestag noch passieren.

EU prüft die Schaffung von Vorgaben für Lieferketten

Die EU hat in einer Studie untersucht, ob Vorgaben für verantwortungsvolle Lieferketten mit Blick auf Menschenrecht und Umweltschutz geschaffen werden sollten.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie hat die EU-Kommission Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette untersucht (zur Pressemitteilung). Diese wurde im Rahmen des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen durchgeführt.

Die Studie setzt sich mit den Sorgfaltspflichten von Unternehmen auseinander, die dazu geeignet sind, nachteilige Auswirkungen in der Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern bzw. zu mindern. Betrachtet werden dabei sowohl Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Rechte des Kindes und der Grundfreiheiten, schwere Körperverletzungen oder Gesundheitsrisiken sowie Umweltschäden, auch mit Bezug auf den Schutz des weltweiten Klimas. 

Anhand von Literaturrecherchen, Länderanalysen, Interviews, Fallstudien und Umfragen wurden Maßnahmen und Regulierungsoptionen identifiziert. Es wurden dabei bestehende Marktpraktiken und regulatorische Rahmenbedingungen in den verschiedenen Regelungsregimes sowie Optionen zur Regulierung der Due Diligence in den Betrieben und über deren Lieferkette geprüft. 

Nach Angaben der Verfasser der Studie hat sich gezeigt, dass derzeit EU-weit nur jedes dritte Unternehmen eine eigene Sorgfaltsprüfung durchführt, die umfassend Menschenrechte und Umweltauswirkungen berücksichtigt. 

Konkrete legislative Maßnahmen wurden von Seiten der EU bislang nicht abgeleitet, dies dürfte jedoch in naher Zukunft zu erwarten sein. Auch in Deutschland ist die Schaffung eines Lieferkettengesetzes mindestens seit Dezember 2019 ein stark diskutiertes Thema, sodass möglicherweise der nationale Gesetzgeber der EU zuvorkommen könnte. 

Neue UNECE-Leitfäden zu Löschwasser aus Industrieanlagen verabschiedet

Im Dezember 2018 wurden zwei neue Leitfäden zum Löschwasser-Management und zur Rückhaltung von den Vertragsstaaten der UNECE-„Industrieunfall“-Konvention verabschiedet.

Löschwasser stellt generell ein besonderes Umweltrisiko dar, weil bei Bränden in Industrieunternehmen eine Vielzahl von gefährlichen Stoffen ausgeschwemmt, ggf. auch vermischt, werden und in die Umwelt eingetragen werden können. Dies wurde in der Vergangenheit bei schweren Industrieunfallereignissen, wie bspw. dem „Sandoz“-Brand im Jahr 1986, besonderes deutlich.

Unter anderem das Brandereignis bei Sandoz war daher dafür ausschlaggebend, dass unter Federführung des Umweltbundesamtes zwei Leitfäden zum Management und zur Rückhaltung von Löschwasser von den Vertragsstaaten der UNECE-„Industrieunfall“-Konvention auf ihrer 10. Vertragskonferenz im Dezember 2018 verabschiedet wurden.

Die Leitfäden enthalten unter anderem Empfehlungen für die Größe, Gestaltung und Fassungsvermögen sowie das Management von Löschwasser-Rückhaltebecken. Außerdem finden sich in den Leitfäden Anleitungen, wie der Eintrag gefährlicher Stoffe in Gewässer, Boden und Grundwasser mit dem abfließenden Löschwasser bei einem Löscheinsatz verhindert werden kann.

Erstmals bestehen mit den Leitfäden nun auch im Bereich des internationalen Rechts Regeln für den Umgang mit Löschwasser. Diese sind jedoch für Industrieunternehmen in Deutschland noch nicht unmittelbar bindend und haben daher nur den Charakter von Empfehlungen für Behörden und Anlagenbetreiber. Allerdings hat sich Deutschland als Vertragsstaat grundsätzlich zur Umsetzung der Regeln in geltendes Rechts verpflichtet.

Die beiden Leitfäden können (in englischer Sprache) auf der Webseite der UNECE abgerufen werden:

Pläne der großen Koalition zum Umwelt- und Klimaschutz

Auch zum Umwelt- und Klimaschutz finden sich in dem am letzten Donnerstag, den 7.2.2018, veröffentlichten Koalitionsvertrag der großen Koalition aus SPD, CDU und CSU eine Reihe von Zielen und Vorhaben (ab Seite 139).  Mit Ausnahme des Voranbringens der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe, der Bundeskompensationsverordnung sowie der Verabschiedung der TA Luft enthält die Koalitionsvereinbarung im Bereich Umwelt allerdings nur wenige konkrete gesetzgeberische Vorhaben.

Die Koalition formuliert als Ausgangspunkt, dass sie für eine effiziente, technologieoffene und innovationsfördernde Umweltpolitik stehen will, die gemeinsam mit den gesellschaftlichen Partnern gestaltet werden soll. Es werde gezeigt werden, dass anspruchsvoller Klimaschutz, wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich erfolgreich vereinbar seien.

Unter anderem soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ausgebaut und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört, dass die Auseinandersetzung mit Fragestellungen des nachhaltigen Konsums gestärkt werden, u.a. durch die Stärkung der Umsetzung ökologischer Standards nach der EU-Öko-Design-Richtlinie.

Im Bereich des Gewässerschutzes sind weitreichende Maßnahmen sowie der verstärkte Einsatz finanzieller Mittel beim Hochwasserschutz geplant. Hierbei sollen aber auch die Rechte der Flächeneigentümer ausreichend Berücksichtigung finden. Beabsichtigt ist außerdem das Hinwirken auf eine gewässerschonende Bewirtschaftung von Flächen im Dialog mit der Landwirtschaft. Es ist zudem geplant, die Regelungen zur Abwasserabgabe mit Blick auf die Reduzierung von Gewässerverunreinigungen weiterzuentwickeln.

Die Koalition hat außerdem weitreichende Maßnahmen im Naturschutzrecht geplant. So soll mit staatlichen Mitteln ein „Zwei-Prozent-Wildnis“-Ziel umgesetzt werden, weitere Ziele betreffen den Aufbau des „Blauen Bandes“, die Erarbeitung einer Moorschutzstrategie, Maßnahmen zum Insektenschutz und die Entwicklung eines Masterplans zum Weißbuch „Grün in der Stadt“. Geplant ist zudem ein umfassender Dialog zwischen Landwirten, Jägern, Fischern, den Naturschutzverbänden und der Wissenschaft im Hinblick auf den Umgang mit invasiven Arten. Schließlich ist im Hinblick auf die derzeit landesrechtlich sehr unterschiedlich ausfallenden Kompensationsmaßnahmen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung eine Vereinheitlichung durch eine Bundeskompensationsverordnung geplant.

Im Kreislaufwirtschaftsrecht soll auf „Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung“ gesetzt werden. Abfallvermeidung und Recycling sollen weiter gestärkt werden, die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessert und diesbezüglich die Schaffung von gesetzlichen Anreize und Pflichten geprüft werden. Bei der Weiterentwicklung der Produktverantwortung sollen Hersteller künftig die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit ihrer Produkte stärker berücksichtigen müssen. Insbesondere sollen Maßnahmen in Bezug auf die Recyclingpotenziale bestimmter Abfallströme, wie Altholz, Alttextilien oder Altreifen ergriffen werden.

Die Koalition möchte den Bodenschutz in der Praxis voranbringen und einen bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Bei der Ausgestaltung der bereits seit längerem in Vorbereitung befindlichen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz müsse ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig aber praxistauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe vermeiden.

Im Bereich des Immissionsschutzes ist geplant, die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zügig zu verabschieden und damit an den Stand der Technik anzupassen.

Zudem soll der Atomausstieg bis 2022 „zielgerichtet vorangetrieben“ werden. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 sollen mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umgesetzt werden, damit das Minderungsziel 2030 auf jeden Fall erreicht werde. Zudem soll der EU-Emissionshandel weiter gestärkt werden.