Auch zum Umwelt- und Klimaschutz finden sich in dem am letzten Donnerstag, den 7.2.2018, veröffentlichten Koalitionsvertrag der großen Koalition aus SPD, CDU und CSU eine Reihe von Zielen und Vorhaben (ab Seite 139). Mit Ausnahme des Voranbringens der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe, der Bundeskompensationsverordnung sowie der Verabschiedung der TA Luft enthält die Koalitionsvereinbarung im Bereich Umwelt allerdings nur wenige konkrete gesetzgeberische Vorhaben.
Die Koalition formuliert als Ausgangspunkt, dass sie für eine effiziente, technologieoffene und innovationsfördernde Umweltpolitik stehen will, die gemeinsam mit den gesellschaftlichen Partnern gestaltet werden soll. Es werde gezeigt werden, dass anspruchsvoller Klimaschutz, wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich erfolgreich vereinbar seien.
Unter anderem soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ausgebaut und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört, dass die Auseinandersetzung mit Fragestellungen des nachhaltigen Konsums gestärkt werden, u.a. durch die Stärkung der Umsetzung ökologischer Standards nach der EU-Öko-Design-Richtlinie.
Im Bereich des Gewässerschutzes sind weitreichende Maßnahmen sowie der verstärkte Einsatz finanzieller Mittel beim Hochwasserschutz geplant. Hierbei sollen aber auch die Rechte der Flächeneigentümer ausreichend Berücksichtigung finden. Beabsichtigt ist außerdem das Hinwirken auf eine gewässerschonende Bewirtschaftung von Flächen im Dialog mit der Landwirtschaft. Es ist zudem geplant, die Regelungen zur Abwasserabgabe mit Blick auf die Reduzierung von Gewässerverunreinigungen weiterzuentwickeln.
Die Koalition hat außerdem weitreichende Maßnahmen im Naturschutzrecht geplant. So soll mit staatlichen Mitteln ein „Zwei-Prozent-Wildnis“-Ziel umgesetzt werden, weitere Ziele betreffen den Aufbau des „Blauen Bandes“, die Erarbeitung einer Moorschutzstrategie, Maßnahmen zum Insektenschutz und die Entwicklung eines Masterplans zum Weißbuch „Grün in der Stadt“. Geplant ist zudem ein umfassender Dialog zwischen Landwirten, Jägern, Fischern, den Naturschutzverbänden und der Wissenschaft im Hinblick auf den Umgang mit invasiven Arten. Schließlich ist im Hinblick auf die derzeit landesrechtlich sehr unterschiedlich ausfallenden Kompensationsmaßnahmen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung eine Vereinheitlichung durch eine Bundeskompensationsverordnung geplant.
Im Kreislaufwirtschaftsrecht soll auf „Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung“ gesetzt werden. Abfallvermeidung und Recycling sollen weiter gestärkt werden, die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessert und diesbezüglich die Schaffung von gesetzlichen Anreize und Pflichten geprüft werden. Bei der Weiterentwicklung der Produktverantwortung sollen Hersteller künftig die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit ihrer Produkte stärker berücksichtigen müssen. Insbesondere sollen Maßnahmen in Bezug auf die Recyclingpotenziale bestimmter Abfallströme, wie Altholz, Alttextilien oder Altreifen ergriffen werden.
Die Koalition möchte den Bodenschutz in der Praxis voranbringen und einen bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Bei der Ausgestaltung der bereits seit längerem in Vorbereitung befindlichen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz müsse ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig aber praxistauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe vermeiden.
Im Bereich des Immissionsschutzes ist geplant, die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zügig zu verabschieden und damit an den Stand der Technik anzupassen.
Zudem soll der Atomausstieg bis 2022 „zielgerichtet vorangetrieben“ werden. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 sollen mit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umgesetzt werden, damit das Minderungsziel 2030 auf jeden Fall erreicht werde. Zudem soll der EU-Emissionshandel weiter gestärkt werden.