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Veranstaltungstipp RGC Fokus: Meldechaos verhindern – so meistern Sie die Verflechtung der Vorgaben aus EEG, StromNEV und EnFG (1,5 Stunden online)

Dieser Fokus bietet den optimalen Einstieg in die Welt der Meldungen, aber auch die „alten Hasen“ sollten sich aufgrund der Neuerungen diesen Termin nicht entgehen lassen!

Seit Beginn des Jahres 2023 regelt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) die stromseitigen Umlagen neu. Was da natürlich nicht fehlt: Neue und komplexe Meldepflichten, die Voraussetzung für Privilegien bei KWKG- und Offshoreumlage sind. Gleichzeitig müssen Sie sich trotz Abschaffung der EEG-Umlage noch ein letztes Mal mit den EEG-Meldungen für 2022 auseinandersetzen.

Nächste Woche Mittwoch, 8. März 2023, 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr führen wir Sie wie gewohnt anhand zahlreicher Praxisbeispiele durch folgende Fragen rund um das Thema Meldepflichten (Auszug):

  • Seit Mitte 2022 musste keine EEG-Umlage gezahlt werden – ist die EEG-Meldung jetzt überhaupt noch notwendig? Und wenn ja – welche Besonderheiten ergeben sich?
  • Gelten nur die alten Regelungen aus dem EEG oder bereits die neuen nach dem EnFG? Oder doch beide gleichzeitig?
  • Gibt es einzuhaltende Fristen?
  • Mit welchen Sanktionen muss ich bei Meldefehlern rechnen?

Durch das Zusammenspiel der EEG- und EnFG-Meldungen wird es schwer, den Durchblick zu behalten. In diesem RGC-Fokus zeigen wir Ihnen prägnant in 1,5 Stunden und mit Hilfe eines Zeitstrahls den roten Faden durch den Meldedschungel und verhindern ein Meldechaos!

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp RGC Fokus: Meldechaos verhindern – so meistern Sie die Verflechtung der Vorgaben aus EEG, StromNEV und EnFG (1,5 Stunden online)

Durch das Zusammenspiel der EEG und EnFG-Meldungen wird es schwer, den Durchblick zu behalten. In diesem RGC-Fokus zeigen wir Ihnen prägnant in 1,5 Stunden und mit Hilfe eines Zeitstrahls den roten Faden durch den Meldedschungel und verhindern ein Meldechaos!

Seit Beginn des Jahres 2023 regelt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) die stromseitigen Umlagen neu. Was da natürlich nicht fehlt: Neue und komplexe Meldepflichten, die Voraussetzung für Privilegien bei KWKG- und Offshoreumlage sind. Gleichzeitig müssen Sie sich trotz Abschaffung der EEG-Umlage noch ein letztes Mal mit den EEG-Meldungen für 2022 auseinandersetzen.

Am Mittwoch, 8. März 2023 führen wir Sie wie gewohnt anhand zahlreicher Praxisbeispiele durch folgende Fragen rund um das Thema Meldepflichten (Auszug):

Seit Mitte 2022 musste keine EEG-Umlage gezahlt werden – ist die EEG-Meldung jetzt überhaupt noch notwendig? Und wenn ja – welche Besonderheiten ergeben sich?

Welche Besonderheiten ergeben sich bei „Claw-Back“-KWK-Anlagen?

Gelten nur die alten Regelungen aus dem EEG oder bereits die neuen nach dem EnFG? Oder doch beide gleichzeitig?
 Gibt es einzuhaltende Fristen?

Mit welchen Sanktionen muss ich bei Meldefehlern rechnen?

Dieser Fokus bietet den optimalen Einstieg in die Welt der Meldungen, aber auch die „alten Hasen“ sollten sich aufgrund der Neuerungen diesen Termin nicht entgehen lassen!

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Die Zukunft der stromseitigen Umlagen und ihrer Reduzierungen im Energiefinanzierungsgesetz (online)

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist seit Anfang des Jahres 2023 in Kraft und regelt die Zukunft der stromseitigen Umlagen (KWKG- und Offshoreumlage) sowie die Privilegierungen zu diesen Umlagen. Fragen rund um die Neuerungen nach dem EnFG klären wir in der kommenden Woche!

Seit Anfang des Jahres 2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft und hält einige Neuerungen bereit!

Kompakt in 1,5 Stunden möchten wir Ihnen am Dienstag, 14. Februar 2023 (Wiederholungstermin) die neuen Regelungen zu stromseitigen Umlagen und ihre Reduzierungen erläutern. Wir klären mit einer Vielzahl an Praxistipps folgende Fragen:

  • Wie funktioniert die neue Systematik bei den Netzumlagen?
  • Welche Privilegierungen sieht das EnFG für wen vor?
  • Was müssen BesAR-Unternehmen wissen?
  • Was ist unter „Ökologische Gegenleistungen“ zu verstehen (am Beispiel der BesAR)?
  • Wie sehen die neuen Meldepflichten für alle Netznutzer mit Privilegien aus?
  • Muss ich mein „EnFG- Messkonzept“ dokumentieren und vorlegen?

Programm und Anmeldung finden Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Die Zukunft der stromseitigen Umlagen und ihrer Reduzierungen im Energiefinanzierungsgesetz (online)

Wiederholungstermin am 14. Februar 2023

Seit Anfang des Jahres 2023 ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft und hält einige Neuerungen bereit!

Kompakt in 1,5 Stunden möchte wir Ihnen am Dienstag, 14. Februar 2023 die neuen Regelungen zu stromseitigen Umlagen und ihre Reduzierungen erläutern. Eine Klärung dieser und weiterer Fragen steht auf der Agenda:

  • Wie funktioniert die neue Systematik bei den Netzumlagen?
  • Welche Privilegierungen sieht das EnFG für wen vor?
  • Was müssen BesAR-Unternehmen wissen?
  • Was ist unter „ökologische Gegenleistungen“ zu verstehen (am Beispiel der BesAR)? 
  • Wie sehen die neuen Meldepflichten für alle Netznutzer mit Privilegien aus?
  • Muss ich mein „EnFG- Messkonzept“ dokumentieren und vorlegen?

Das EnFG regelt die Zukunft der stromseitigen Umlagen (KWKG- und Offshoreumlage) sowie die Privilegierungen zu diesen Umlagen. Deshalb ist dieser RGC-Fokus ein Pflichttermin für alle Unternehmen, die bei ihrem Strompreis nichts verschenken wollen oder können.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Sie haben bereits einen Überblick über die Neuerungen im EnFG und sind auf der Suche nach einem roten Faden durch den Meldedschungel? Dann haben wir einen weiteren RGC-Fokus als Veranstaltungstipp für Sie: Meldechaos verhindern – so meistern Sie die Verflechtung der Vorgaben aus EEG, StromNEV und EnFG (1,5 Stunden online). Diese Veranstaltung findet online am 7. März 2023 statt. Details und Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Vom EnUG zum EnFG: Die Zukunft der stromseitigen Umlagen und ihre Reduzierungen (1,5h)

In unserer Veranstaltung am Dienstag, 29. November 2022, steht das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) mit seinen neuen Regelungen zu stromseitigen Umlagen und ihre Reduzierungen im Mittelpunkt.

Vielen Unternehmen ist das EnUG, bzw. das EnFG jedenfalls vom Hörensagen ein Begriff. Dass sich dahinter eines der wichtigsten Gesetze der nächsten Jahre verbirgt, ist aber noch weitgehend unbekannt.

Warum ist das EnFG so wichtig?

Das EnFG regelt die Zukunft der stromseitigen Umlagen (KWKG- und Offshoreumlage) und ihrer Privilegierungen. Zwingende Voraussetzung dafür bleiben Antrags-, Melde- und Messpflichten. Wer diese Vorgaben nicht auf dem Schirm hat, verschenkt (neue) Chancen beim Strompreis!

Die folgenden Fragen werden wir kompakt in 1,5 Stunden in diesem RGC-Fokus klären:

  • Wie funktioniert die neue Systematik bei den Netzumlagen?
  • Was wird aus der EEG-Umlage?
  • Welche Privilegierungen sieht das EnFG für wen vor?
  • Was müssen BesAR-Unternehmen wissen?
  • Was ist unter „ökologische Gegenleistungen“ zu verstehen (am Beispiel der BesAR)?
  • Wer kann die Privilegierungen für Wärmepumpen und Ladestrom nutzen?
  • Wie sieht die Drittmengenabgrenzung unter dem EnFG aus?
  • Wie funktionieren die neuen Meldepflichten für alle Netznutzer mit Privilegien?
  • Welche Meldungen aus der „alten Welt“ sind in 2023 noch abzugeben?
  • Muss ich mein „EnFG- Messkonzept“ dokumentieren und vorlegen?

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Autorinnen: Annerieke Walter
                       Pia Weber

Netzentgeltbasierte Umlagen für 2023 sind veröffentlicht

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die künftige KWKG- Umlage und § 19 StromNEV-Umlage festgelegt.

Nachdem die neue Offshore-Netzumlage schon Mitte Oktober veröffentlicht wurde, stehen mit der Veröffentlichung vom 25. Oktober 2022 nun alle netzentgeltbasierten Umlagen für das Kalenderjahr 2023 fest. Sie betragen (für nicht-privilegierte) Letztverbraucher:


Offshore-Netzumlage: 0,591 ct/kWh
KWKG-Umlage: 0,357 ct/kWh
§ 19 StromNEV-Umlage: 0,417 ct/kWh

Letztverbraucher der Letztverbrauchergruppen B und C zahlen für ihre über 1.000.000 kWh hinausgehenden Strombezüge eine abweichende § 19 StromNEV-Umlage, nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Detaillierte Unterlagen zu den einzelnen Umlagen haben die Übertragungsnetzbetreiber hier für die Netznutzer zusammengestellt.

Die EEG-Umlage wurde gesetzlich mit Wirkung zum 01.01.2023 abgeschafft. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt zukünftig durch den Bundeshaushalt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Strompreise und der daraus resultierenden hohen Einnahmen aus der Vermarktung von EE-Anlagen mit Festvergütung haben die Übertragungsnetzbetreiber für 2023 einen negativen Finanzierungsbedarf von -3,637 Mrd. Euro prognostiziert.

Autorin: Aletta Gerst

Unser Herbst-Veranstaltungsprogramm ist online und buchbar!

Unsere Praxisthemen: Industrielle PV-Projekte, Projektierung von Ökologischen Gegenleistungen, Energieträgerwechsel (Fuel Switch), vom EnUG zum EnFG (energierechtliche Umlagen/Privilegien), Einkauf von grünem Strom (PPA´s) und neues, vierteljährliches Compliance-Update

Wir schwärmen immer noch von unserem 17. RGC-Kanzleiforum, das mit über 200 Vertretern energieintensiver Unternehmen am 9. September 2022 bei uns in Hannover stattgefunden hat. Die Wiedersehensfreude nach der Corona-Pause war groß, die Stimmung trotz des bedrückenden Themas der Energiekrise RGC-typisch locker/familiär, wir sind viele Praxistipps losgeworden und es gab ein – herzlichen Dank! – großartiges Feedback.

Viele Teilnehmer haben Themenwünsche für zukünftige Veranstaltungen an uns gerichtet und die Bitte geäußert, dass wir neben unseren Online-Veranstaltungen wieder vermehrt Live-Veranstaltungen in unser Programm aufnehmen. Das haben wir natürlich gern aufgegriffen und uns sofort an die Planung von Herbstveranstaltungen gemacht, die ab heute buchbar sind.

Viele Mandanten haben darüber hinaus das Bedürfnis geäußert, regelmäßig kurz und knapp über die praxisrelevanten Neuigkeiten aus dem Energie- und Klimarecht informiert zu werden, da es fast täglich, nicht mehr allein zu managende Neuregelungen gibt. Auch hierauf haben wir reagiert und starten ab dem 1. Januar 2023 mit unserem neuen Compliance Update Energie und Klima.

Hier der Überblick über unsere Herbstveranstaltungen mit den passenden Links für mehr Infos:

Seien Sie dabei. Es lohnt sich!

Ihr RGC-Team

Größte Energierechtsnovelle der letzten Jahr(zehnt)e beschlossen: Die wichtigsten Neuerungen folgen in Kürze!

Heute Morgen hat der Bundestag das sog. Osterpaket, das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beschlossen. Weitere energierechtliche Neuerungen folgen in Kürze.

Die Ampelkoalition hält ihr Wort und beschließt kurz vor der Sommerpause die wohl weitgehendsten energierechtlichen Neuerungen der letzten Jahr(zehnt)e. Diese Neuerungen hatten es gerade auf den letzten Metern noch einmal in sich.

Genannt sei als Beispiel dafür das Energieumlagengesetz („EnUG“), in dem die EEG-Umlage zunächst einen „Dornröschenschlaf“ halten sollte. Nur zwei Tage vor der Abstimmung erhielt dieses Gesetz mit dem Energiefinanzierungsgesetz („EnFG“) einen neuen Namen und sieht jetzt doch das von der Industrie erhoffte „Aus“ der EEG-Umlage vor.

RGC arbeitet jetzt mit Hochdruck daran, die wichtigsten Infos für Ihr Unternehmen zusammenzustellen und für Sie aufzubereiten!

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp: RGC-Fokus: Das EnUG und die Zukunft der Energieumlagen – Was müssen Unternehmen für künftige Privilegierungen tun? (1,5h)

Das Energien-Umlagen-Gesetz (EnUG) soll ab dem Jahr 2023 das neue Stammgesetz für die Erhebung sowie zur Begrenzung von Umlagen im Stromsektor werden. Insbesondere für die stromkostenintensive Industrie sind die Neuerungen von allerhöchster Brisanz.

Wir empfehlen Ihnen daher unseren RGC-Fokus am Mittwoch, 22. Juni 2022: „Das EnUG und die Zukunft der Energieumlagen – Was müssen Unternehmen für künftige Privilegierungen tun?“, um sich bereits jetzt mit den geplanten Neuerungen vertraut zu machen.

In 1,5 Stunden zeigen wir Ihnen einige Highlights der für Ihr Unternehmen interessanten Änderungen, wie immer mit Praxistipps und Fallbeispielen. Ein Auszug aus der Agenda:

  • (K)ein Wegfall der EEG-Umlage: Warum die Haushaltsfinanzierung nicht verbindlich wird.
  • Geänderter Mechanismus: Wer wäre von einer künftigen EEG-Umlage betroffen?
  • Was müssen BesAR-Unternehmen wissen?
  • Welche Eigenerzeuger sollten sich ihren EEG-Bestandsschutz bewahren?
  • Kann ich mein Messkonzept jetzt abbauen?
  • Die scharf sanktionierten Meldepflichten.

Tickets für die Veranstaltung sowie weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

Autorinnen: Pia Weber
                       Annerieke Walter

Veranstaltungstipp: RGC-Fokus: Das EnUG und die Zukunft der Energieumlagen – was müssen Unternehmen für künftige Privilegierungen tun? (1,5h)

Osterpaket und Osternest – RGC wünscht frohe Ostern!

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und passend dazu hat die Bundesregierung am 6. April 2022 Robert Habecks „Osterpaket 2022“ verabschiedet, RGC berichtete.

Doch statt Schokolade und anderen Leckereien, über die sich bestimmt sehr viele im Osternest freuen würden, steht im Osterpaket die Energiewende mit vielen Gesetzesänderungen im Mittelpunkt, die es in sich haben – insbesondere für die energieintensive Industrie!

Um bereits jetzt einen Einblick in die geplanten Neuerungen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unsere Veranstaltung am Dienstag, 20. April 2022: „RGC-Fokus: Das EnUG und die Zukunft der Energieumlagen – was müssen Unternehmen für künftige Privilegierungen tun?“

In 1,5 Stunden zeigen wir Ihnen eine Auswahl der für Ihr Unternehmen interessanten Änderungen, wie immer mit Praxistipps und Fallbeispielen. Ein Auszug aus der Agenda:

  • (K)ein Wegfall der EEG-Umlage: Warum die Haushaltsfinanzierung nicht verbindlich wird.
  • Geänderter Mechanismus: Wer wäre von einer künftigen EEG-Umlage betroffen?
  • Was müssen BesAr-Unternehmen wissen?
  • Welche Eigenerzeuger sollten sich ihren EEG-Bestandsschutz bewahren?

Tickets für die Veranstaltung sowie weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir Ihnen in Ihrem „Osterpaket“ viel Schokolade und hartgekochte Eier.

Frohe Ostern wünscht Ihnen Ihr RGC-Team!