Beiträge

Nachbesserungen bei den Bremsen-Gesetzen angekündigt

Die Gesetze zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden mit heißer Nadel gestrickt und haben so manchen Webfehler. Das BMKW kündigte nun Nachbesserungen an.

Die Gesetze zu den Energiepreisbremsen haben bereits für viel Kritik gesorgt. Etliche Regelungen sind missverständlich oder widersprüchlich und bieten für die Unternehmen aktuell wenig Rechtssicherheit.

So stellen sich aktuell beispielweise viele nicht am Wortlaut lösbare Fragen, wie mit Weiterleitungen von Strom und Gas an Dritte innerhalb von Kundenanlagen umzugehen ist, wer hier leer ausgeht und wann ggf. auch Industrieunternehmen in diesen Konstellationen als Verpflichtete anzusehen sind.

Auch die Einordnung in Höchstgrenzen wirft regelmäßig komplexe Fragen auf, wie bspw. die Frage, ob zwischen den absoluten Grenzen von 2 und 4 Million gewählt werden kann. Zwar wurde auf diese und weitere Problemstellungen mittlerweile mit einem Katalog von FAQ reagiert, doch auch diese klären nicht immer vollends auf oder sind teilweise deutlich vom Wortlaut entfernt.

Aus diesem Grund hat das BMKW nun angekündigt, die Gesetze nachzubessern. Es wäre wünschenswert, wenn hierbei die vielen Unstimmigkeiten, die auch von etlichen Verbänden gegenüber dem Gesetzgeber eingebracht wurden, entschärft werden. Die Änderungen sind für März angekündigt. Sobald wir hierzu nähere Informationen haben, werden wir an dieser Stelle berichten.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Sandra Horn
                       Dr. Franziska Lietz

Unsere Angebote zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

How to-Veranstaltungen und Individuelle Unternehmensworkshops

Seit dem 1. Januar 2023 wirken die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen. Hiermit möchte der Gesetzgeber Gutes bewirken, hat aber zugleich ein Rechte-, Pflichten- und Antragsmonster geschaffen. In How to-Veranstaltungen und Individuellen Unternehmensworkshops geben wir Ihnen eine Step by Step-Anleitung an die Hand, wie Sie dieses Monster besiegen können.

1. How to-Veranstaltungen: Anleitung zur Anwendung der Energiepreisbremsen

Wir erläutern – gemeinsam mit Herrn WP Jörg Sieverding – die Struktur der Energiepreisbremsen und beschäftigen uns gezielt mit relevanten Praxisfragen und To Do’s für energieintensive Unternehmen, Industrieunternehmen und andere Betroffene.

Neben Praxisbeispielen erhalten Sie eine Anleitung zum Umgang mit den Preisbremsen.


Termine:

  • Anwenderworkshop Strompreisbremse: 13. Februar 2023, 10:00 – 14:30 Uhr
  • Anwenderworkshop Erdgas-/Wärmepreisbremse: 15. Februar 2023, 10:00 – 14:30 Uhr

Weitere Infos und Anmeldung finden Sie hier.

2. Individuelle Unternehmens-Workshops „Energiepreisbremsen“


Großer Workshop (empfohlen insbesondere für größere Unternehmen und Unternehmensverbund)

Wir bereiten die gesamte Thematik um die Energiepreisbremsen auf, sehen uns an, inwieweit Ihr Unternehmen von den Preisbremsen profitieren kann, von welchen Pflichten Ihr Unternehmen betroffen ist und erstellen eine individuelle To-Do-Liste.

Termine nach Absprache (Dauer: bis 5 h; Kosten: 4.000 € Webinar/persönlich bei uns in der Kanzlei, 4.500 € persönlich bei Ihnen)


Kleiner Workshop (empfohlen insbesondere für Einzelunternehmen)

Wir bereiten mit Ihnen die Grundsystematik und die wichtigsten Fragen rund um die Energiepreisbremsen auf und zeigen Ihnen anhand von häufig auftretenden Konstellationen auf, was auf Berechtigten- und ggf. Verpflichtetenseite zu beachten ist. Hierzu erhalten Sie einen Pflichten- und Fristenkalender an die Hand.


Termine nach Absprache (Dauer: 2 bis 2,5 h; Kosten: 2.000 € Webinar)

Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei Janina Noack (noack@ritter-gent.de).

Alle genannten Preise sind Netto-Preise.


Autoren:
Yvonne Hanke
                 Sandra Horn
                 Jens Nünemann