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Gericht kippt die Einbaupflicht für Smart Meter

Eilbeschluss des OVG Münster setzt die Vollziehung der Smart-Meter-Einbaupflicht aus

Das OVG Münster hat mit einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 die Vollziehbarkeit einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere (herkömmliche) Messsysteme eingebaut werden dürfen.

Hintergrund ist eine Regelung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), wonach keine herkömmlichen Messsysteme mehr verbaut werden dürfen, wenn die technische Möglichkeit zum Einbau von Smart-Metern besteht (es also entsprechende intelligente Zähler gibt). Diese Feststellung hatte das BSI im Januar 2020 getroffen (RGC berichtete).

Der Einbau von solchen intelligenten Messsystemen war danach für bestimmte Einbaufälle vorgeschrieben (RGC berichtete).
Nun hat das OVG Münster befunden, dass die Feststellung der technischen Möglichkeit der Ausrüstung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Vollziehung dieser Feststellung wurde vorläufig ausgesetzt. Zur Begründung gab das Gericht an, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Insbesondere erfüllten sie nicht die im MsbG geforderte Interoperabilität. Bestimmte Funktionalitäten, die intelligente Messsysteme nach dem MsbG erfüllen müssten, wären in der Prüfung des BSI nicht abgefragt worden. Die Kompetenz des BSI gehe nicht so weit, gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen unterschreiten zu dürfen.

Der Beschluss des OVG Münster (Az.: 21 B 1162/20) ist in einem Eilverfahren getroffen worden. Die Entscheidung im sog. Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das OVG Münster bestätigte zudem, dass dort noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern anhängig seien, über die in Kürze entschieden werden soll.

Wie wahrscheinlich ist eigentlich ein Blackout?

Einschätzung der Bundesregierung zur Sicherheit der Energieversorgung

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche auf eine Kleine Anfrage zum Zustand der IT-Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland Stellung genommen. Nach Ansicht der Fragesteller kann die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen der Energieversorgung führen, da die Angriffsoberfläche der Energieversorger und Netzbetreiber vergrößert werde. Die kritischen Komponenten dieser Digitalisierung und Automatisierung gelten daher möglicherweise als Ziele von Cyberkriminellen oder fremden Staaten.

Wer nicht spätestens jetzt an Marc Elsbergs Roman Blackout und an die darin beschriebenen katastrophalen Folgen eines – zum Glück nur fiktiven – zwei Wochen anhaltenden großflächigen Stromausfalls in Europa denkt, der hat den wirklich spannenden Bestseller wohl einfach noch nicht gelesen.

Aber wie wahrscheinlich ist denn nun eigentlich ein überregionaler Blackout? Nach Ausführungen der Bundesregierung sind langanhaltende und mindestens überregionale Stromausfälle „extrem selten“. So sei das gesamte kontinentaleuropäische Verbundnetz „noch nie schwarz gefallen, einzelne Regionen sehr selten„. Die hohe Versorgungsqualität der letzten Jahre sei auf die vorgesehenen Mechanismen der Netzbetreiber und deren regionale sowie europäische enge Abstimmung zurückzuführen, die sich auch in angespannten Situationen bewährt habe.

Die Bundesregierung geht darüber hinaus auch mit Blick auf bundesweite oder das gesamte europäische Verbundnetz betreffende Stromausfälle davon aus, dass diese „äußerst unwahrscheinlich“ seien. Eine konkrete Wahrscheinlichkeit lasse sich dafür aber nicht angeben. Selbst wenn der sehr unwahrscheinliche Fall eines mindestens überregionalen Stromausfalls eintreten würde, so würden die Netzbetreiber durch ihre Netzwiederaufbaukonzepte für eine schnelle Wiederkehr der Stromversorgung sorgen. Hierfür werden schwarzstartfähige Kraftwerke vorgehalten, die auch ohne Zufuhr elektrischer Energie von außen anfahren und einen Netzabschnitt aus einem vollständig abgeschalteten Zustand wieder unter Spannung setzen können.

Auf die Frage, in wie vielen Vorfällen in den vergangenen drei Jahren Cyberkriminelle teilweisen, vollständigen oder auch rein lesenden Zugriff auf die Netzwerke der deutschen Energieversorger herstellen konnten, teilt die Bundesregierung mit, dass es im Jahr 2018 drei und im Jahr 2019 zwei Zugriffe auf informationstechnische Netzwerke gegeben habe. Seitens des BKA seien aber in diesem Zusammenhang keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Hackingangriffen auf deutsche Energieversorger geführt worden.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/21674) können Sie bei Interesse hier abrufen.