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17. RGC-Kanzleiforum: „Gas in der Krise“ am 8./9. September 2022 in Hannover


Die Durststrecke ist vorbei, endlich wieder ein RGC-Kanzleiforum live!

Und das wird allerhöchste Zeit. Denn einerseits haben wir Sie persönlich hier bei uns in Hannover schmerzlich vermisst. Und andererseits stehen Sie vor der Aufgabe, Ihr Unternehmen bestmöglich durch die Energiekrise zu führen, dies erst recht, nachdem gestern die 2. (Alarm-)Stufe des Gas-Notfallplans ausgerufen wurde. Dabei können Sie wie gewohnt auf schnelle und praxisorientierte Hilfe von RGC setzen. Auf unserem 17. RGC-Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 9. September 2022 in Hannover bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor!


Unsere Themen: 
mit welchen politischen und regulatorischen Maßnahmen zur Krisenbewältigung  zu rechnen ist, Elektrifizierung mit Wind und PV, Überlegungen zur Gasautarkie, Transformation von industrieller Prozesswärme und Strategie/To Do´s der Industrie für das Worst-Case-Szenario.

Unsere externen Referenten: Lars Bobzien (Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, angefragt), Nadja Kampf und Jürgen Nordlohne (Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau), Eva Schreiner (VEA), Prof. Dr.-Ing. Richard Hanke-Rauschenbach (Leibniz Universität Hannover)
und Carsten Herber (K+S AG, angefragt).

Bei unseren Live-Kanzleiforen darf unser traditionelles Come-Together natürlich nicht fehlen. Füllen Sie mit uns am Vorabend unseres Kanzleiforums Ihre persönlichen Speicher bei Musik, BBQ-Buffet & Drinks im Acht & Siebzig auf. Musikalisch knüpfen wir an unsere Einweihungsparty in der Drostestraße an. Dort hat uns Robin Gierschik, ein aufstrebender Singer & Songwriter, absolut begeistert. Außerdem haben wir einen bekannten DJ engagiert.

Das Kanzleiforum ist Bestandteil unseres Klima-Netzwerks „RGC-Praxisforum Zukunft“. Für die Netzwerkmitglieder ist die Teilnahme an unserem Forum garantiert und wir kommen noch einmal gesondert auf Sie zu.

Alle anderen Interessenten sollten sich schnellstmöglich anmelden, da die Plätze begrenzt und erfahrungsgemäß sehr begehrt sind. Zur Anmeldung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung geht es hier. Die Teilnahmegebühr haben wir auf den Selbstkostenpreis von 289,00 € zzgl. USt. begrenzt.

Im Tagungshotel ist ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort „RITTER GENT COLLEGEN“ zu reduzierten Tarifen reserviert. Das Hotel bittet um Nutzung dieses Buchungsformulars.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Hannover!

Ihr RGC-Team

BREAKING NEWS: BMWK ruft Alarmstufe aus – vorerst aber kein Preisanpassungsrecht

Heute um 10:00 Uhr hat Wirtschaftsminister Habeck in einer Presseerklärung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Vorerst sollen Versorgungsunternehmen allerdings noch nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen.

Die Alarmstufe ist die zweite Stufe des Notfallplans Gas (wir berichteten). Sie ist unter anderem Voraussetzung für außerordentliche Preisanpassungen nach dem neuen § 24 EnSiG. Das gesetzliche Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG greift allerdings erst, wenn zusätzlich zu der Ausrufung der Alarmstufe durch das BMWK die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt. Diese zweite Voraussetzung ist bislang noch nicht erfüllt. Das heißt es gelingt derzeit weiterhin, die verminderten Gasflüsse aus Russland anderweitig zu beschaffen, so dass noch genug Gas in Deutschland ankommt. Den Versorgern steht folglich noch kein Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG zu.

Das kann sich aber kurzfristig ändern. Denn am 11. Juli 2022 steht die offizielle Wartung von Nord Stream 1 an und dann wird voraussichtlich erst einmal noch weniger Gas in Deutschland ankommen. Wie sich die Situation dann in verschiedenen Szenarien verschärfen könnte, zeigt eine Präsentation des BMWK und der BNetzA vom heutigen Tage.

Darüber hinaus startet morgen mit der ersten Lesung im Bundestag das Gesetzgebungsverfahren für das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (wir berichteten). Mit Verabschiedung dieses Gesetzes und einer weiterhin geltenden Alarmstufe kann das BMWK ohne Zustimmung des Bundesrates die Gasverstromung per Verordnung über eine Pönale verteuern oder (teilweise) verbieten. Entsprechende Verordnungen würden vorsorglich laut Wirtschaftsminister Habeck bereits vorbereitet, um notfalls eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

Im Übrigen ergeben sich aus der Ausrufung der Alarmstufe keine unmittelbaren Konsequenzen für industrielle Letztverbraucher. In der Alarmstufe haben weiterhin die Gasversorgungsunternehmen die Verantwortung, die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen. Sie sind zum Ergreifen von marktbasierten Maßnahmen berechtigt. Gashändler und -lieferanten bemühen sich z.B. um Ersatzmengen; Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber versuchen, Lastflüsse zu optimieren.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie hier informieren. Darüber hinaus sollten Sie sich dringend die Zeit nehmen und an unserem 17. Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 8./9. September 2022 in Hannover teilnehmen. Dort bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor und geben Ihnen weitere strategische Praxistipps.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz
                       Annika Rott