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BMU legt nationale Wasserstrategie vor

Ziel ist die Vorsorge gegen Wasserknappheit und die Entwicklung einer Wassernutzungshierarchie

Der jetzt vom BMU vorgelegte Entwurf der nationalen Wasserstrategie umfasst verschiedene Schwerpunkte. Neben der in jüngster Zeit immer öfter diskutierten Wasserknappheit sind auch die Vorbeugung von Nutzungskonflikten sowie die Verbesserung des Zustands der Gewässer und die Wasserqualität Inhalt des Papiers. Umgesetzt werden soll die Wasserstrategie mittels eines Aktionsprogramms, das sich an alle beteiligten Akteure richtet.

Die Bundesumweltministerin erklärte dazu, dass der Klimawandel Deutschland vor Herausforderungen stelle. Drei Dürrejahre in Folge hätten gezeigt, dass Deutschlands Wasserreichtum keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Auch die Infrastruktur, Landnutzung und Stadtentwicklung benötigten eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Um eine bessere Datenbasis für Prognosen über die Verfügbarkeit von Wasser zu erhalten, sollen Datenbanken und Szenarien entwickelt werden. Daneben sollen in einem Beteiligungsprozess Empfehlungen und Kriterien entwickelt werden, wer knappes Wasser vorrangig nutzen darf; dafür soll eine Wassernutzungsstrategie entwickelt werden. Um die überregionale Verteilung von Wasser zu gewährleisten, werden Verbundnetze und Fernleitungen in den Blick genommen, die die örtlichen Wasserversorgungsnetze ergänzen sollen.

Bezüglich der Abwasserabgabe plant das BMU die Einführung eines Verursacherprinzips. Die Abwasserabgaben sollen neugestaltet werden, um stärkere Anreize für die Verringerung der Gewässerverschmutzung u.a. durch industrielle Abwässer zu setzen.

Die Wasserstrategie ist das Ergebnis eines zweijährigen Wasserdialogs. Eine Kurzfassung der Wasserstrategie finden Sie hier.

Große Unterschiede bei niedersächsischen Wasserpreisen

Eine Untersuchung der Landeskartellbehörde zeigt große Preisunterschiede auf.

Anders als im Strom- und Gasbereich können Kunden ihren Wasserversorger nicht frei wählen, sondern müssen das Trinkwasser beim örtliches Wasserversorger beziehen. Da keine freie Anbieterwahl besteht, kann die Kartellbehörde die Marktstrukturen und Preise untersuchen.

Dies hat die Niedersächsische Kartellbehörde zum Stichtag 31. Dezember 2019 nun getan und die Preise und Gebühren aus insgesamt 202 Tarifgebieten erhoben. Der Untersuchung liegen typische Abnahmefälle zugrunde, z.B. die Kosten für die Wasserversorgung eines Ein-, Zwei- oder Mehrpersonenhaushalts pro Jahr. Danach hat die Kartellbehörde erhebliche Preisunterschiede festgestellt. Teilweise variierten die Preise um über 2,50 Euro/m³. Wegen dieser teils erheblichen Unterschiede prüft die Kartellbehörde nun, ob einzelne Wasserpreise missbräuchlich überhöht sind. Dafür muss im Einzelfall betrachtet werden, ob die Versorgung wegen der Besiedelung, der Topografie oder aus anderen Gründen aufwändig ist und den höheren Preis rechtfertigt.

Die letzte Erhebung der Wasserpreise in Niedersachsen stammt aus dem Jahr 2009. Damals betrug der Durchschnittspreis 1,78 Euro/m³. Bei der jetzigen Erhebung wurde ein Durchschnittspreis von 2,12 Euro/m³ ermittelt, was einer Preissteigerung von 19 % entspricht. Nähere Einzelheiten über die Untersuchung hat die Kartellbehörde in ihrer Presseerklärung genannt. Weitere Ergebnisse der Untersuchung finden Sie hier.