§ 35 BauGB: Brandenburgs Landesregierung plant Bundesratsinitiative
Die Landesregierung Brandenburg plant eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Akzeptanz von Windkraftanlagen.
Das Maßnahmenpaket, das den Titel „Erneuerbare Energien und Bürgerinteressen im fairen Miteinander“ trägt, hat sich das Kabinett in der gestrigen Kabinettsitzung diskutiert und sodann beschlossen. Ziel der Initiative soll laut Ministerpräsident Dietmar Woidke sein, dass eine stärkere Mitsprache der Kommunen beim Einsatz der Windenergie herbeigeführt werde.
Zum Hintergrund:
Die Aufstellung von Windkraftanlagen sorgt insbesondere im Norden Deutschlands immer wieder für Auseinandersetzungen. Häufig problematisiert wird der vielerorts geringe Abstand der Windkraftanlagen zu Siedlungen, die Geräuschkulisse, der Schattenwurf, das als störend empfundene Blinken bei Nacht sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Allgemeinen. Bislang war die Aufstellung von Windkraftanlagen seit 1997 über § 35 BauGB als sog. „privilegiertes Vorhaben“ zulässig. Dies hatte den Zweck, den zügigen Ausbau der Windkraft zu ermöglichen; bedeutete in der Realität jedoch gleichzeitig häufig, dass den Kommunen – soweit keine öffentlichen Belange entgegenstanden – keinerlei Veto-Recht gegen die Errichtung der Anlagen zu Verfügung stand.
In Brandenburg stehen derzeit etwa 3.750 Windkraftanlagen. Die Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung sinkt stetig. Im Jahr 2016 war ein hiergegen gerichtetes Volksbegehren unter dem Titel „Rettet Brandenburg“, das einen größeren Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen und ein Verbot von Anlagen im Wald forderte, im ersten Anlauf gescheitert.
Mit der Bundesratsinitiative soll nun ein weiterer Versuch gestartet werden. Zentrales Ziel ist die Streichung des oben genannten Privilegs für Windkraftanlagen aus dem § 35 BauGB. Dies hätte zur Folge, dass Kommunen fortan positiv darüber entscheiden müssten, ob eine Windkraftanlage errichtet werden soll, denn im Grundsatz gilt: Der Außenbereich ist von nicht-privilegierter Bebauung freizuhalten.
Eine entsprechende Gesetzesänderung ist jedoch von der Zustimmung des Bundestages abhängig. Ob es hierzu tatsächlich kommen wird, ist im Hinblick auf die Energiepolitik Deutschlands und den Ausbau der Erneuerbaren Energien ungewiss.
Die Pressemitteilung der Kabinettsitzung der Landesregierung Brandenburgs finden Sie hier.