UFI – Neue Identifikationsnummer für Gemische

Ab 2020 ist auf Etiketten von Produkten mit Gefahrenpotential ein neues Kennzeichnungselement anzubringen: der 16-stellige eindeutige Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier, UFI).

Ab 2020 ist auf den Etiketten von Produkten mit Gefahrenpotential ein neues Kennzeichnungselement anzubringen: der 16-stellige Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier, UFI). Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Produkte auf den Markt bringen, die Gesundheitsgefahren oder physikalische Gefahren darstellen können, müssen bei den Giftnotrufzentralen bestimmte Produktinformationen einschließlich der neuen Identifikationsnummer (UFI) einreichen.

Anhang VIII der CLP-Verordnung „Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen“ legt den Formelidentifikator (UFI) fest, der auf dem Kennzeichnungsetikett eines Gemischs anzugeben ist und der eine eindeutige Verbindung zwischen dem in Verkehr gebrachten Gemisch und den zur Beantwortung von Anfragen in medizinischen Notfällen bereitgestellten Informationen herstellt. Sinn und Zweck des UFI ist, im Notfall über die Identifikationsnummer die wesentlichen Informationen über das Gemisch abrufen zu können.

Bei Gemischen, die für die Verwendung durch Verbraucher bestimmt sind, muss Ihr Unternehmen den UFI bis zum 1. Januar 2020 angeben. Für weitere Verwendungen gelten unterschiedliche Fristen.

Auf der Website der ECHA finden Sie Anleitungen zum Erstellen eines UFI: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/ufi-generator .