Ablauf der Frist zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme 2021 bis 2027 für die jeweiligen Flussgebietseinheiten

Die Entwürfe zu den fortgeschriebenen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für den Zeitraum 2021 bis 2027 für die jeweiligen Flussgebietseinheiten wurden bereits zum 22.12.2020 veröffentlicht. Bis zum 22. Juni 2021 können Sie zu den Entwürfen noch Stellung nehmen.

Nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll der gute Zustand bzw. das gute Potenzial der Gewässer im Jahr 2015 oder spätestens im Jahr 2027 erreicht werden. Der Zeitraum von 2015 bis 2027 ist in 6-Jahres-Zyklen, den sog. Bewirtschaftungszyklen, unterteilt. In diesen Zyklen werden die Bestandsaufnahme sowie die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aktualisiert. Aktuell sind die Entwürfe für den 3. Bewirtschaftungszyklus in der öffentlichen Anhörung.

Der dritte Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie betrifft die Jahre 2021 bis 2027. In den Bewirtschaftungsplänen und den Maßnahmenprogrammen werden unter anderem der aktuelle Gewässerzustand und die geplanten Maßnahmen in Steckbriefen für jedes Gewässer zusammengefasst. Die Entwürfe der jeweiligen Beiträge der Länder zu den Bewirtschaftungsplänen sowie den Maßnahmenprogrammen sind im Internet bereitgestellt. Für Niedersachsen finden Sie die entsprechenden Dokumente hier und für die Flussgebietsgemeinschaft Weser hier. Für Bayern finden Sie entsprechende Dokumente hier und hier. In anderen Bundesländern sind die Dokumente in der Regel über die Seiten der zuständigen Behörden verlinkt.

In den Maßnahmenprogrammen sind z. B. für Betreiber von Wasserkraftwerken Forderungen wie der Rückbau von Wehren und Staumauern oder die Gewährleistung von mehr Restwasser und Durchlässigkeit vorgesehen. Auch Betreiber anderer Anlagen zur Gewässerbenutzung wie z. B. Naturzugkühltürme können betroffen sein.

Unternehmen, die eine Betroffenheit nicht ausschließen können, sollten mögliche Auswirkungen auf ihre Anlagen prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme zu den Maßnahmen abgeben. Die Frist zur Stellungnahme endet am 22. Juni 2021. Die Stellungnahmen werden von den Landesbehörden und der Flussgebietsgemeinschaft Weser ausgewertet und in dem jeweiligen Plan bzw. Programm berücksichtigt.