Bald freie Fahrt für Elektrokleinstfahrzeuge im deutschen Straßenverkehr

Bundesrat stimmt Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu Elektrokleinstfahrzeugen zu.

Elektrokleinstfahrzeuge in Form von sog. E-Rollern bzw. E-Scootern sind im Trend. Die kleinen, schnittigen Fahrzeuge werden bereits in einigen Unternehmen für kurze Wege auf dem Betriebsgelände, vielfach aber auch im privaten Bereich oder von Pendlern genutzt. Bislang war ihr Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr aber vom deutschen Recht nicht gedeckt. Denn nach § 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) müssen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, auch hierfür zugelassen sein. In Deutschland sind kleine bzw. kleinste Elektrofahrzeuge aber bislang nur in der MobHV (Mobilitätshilfenverordnung) geregelt. Diese erfasst aber keine E-Roller bzw. E-Scooter.
Vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Entwurf der Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) der Bundesregierung zugestimmt, die erstmalig Regelungen für die praktischen kleinen Flitzer enthalten soll. 
Der Bundesrat stimmt dem Entwurf zwar grundsätzlich zu, will allerdings noch einige Beschränkungen (Bundesrats-Drucksache 158/19/Beschluss) für mehr Sicherheit umgesetzt wissen. Unter Anderem wird gefordert, dass E-Roller nicht ab 12, sondern erst von Fahrern mit einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden dürfen. Sie sollen nicht schneller als 20 km/h fahren und müssen über Bremsen und einer Beleuchtungsanlage verfügen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat eine Versicherungspflicht. Nicht kommen soll jedoch eine Helmpflicht sowie eine Führerscheinpflicht, was ebenfalls bereits diskutiert wurde. 
Damit rückt die rechtskonforme Nutzung von E-Scootern auf deutschen Straßen in greifbare Nähe. In einem nächsten Schritt muss jetzt die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden.