Bis zum bitteren Ende…reicht die Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers
In einem aktuellen Beschluss betont das OLG Karlsruhe, dass Unternehmen, die die Entsorgung von Abfällen bei einem Dritten in Auftrag geben, verpflichtet sind, sich von der abfallrechtlichen Zuverlässigkeit des Beauftragten zu überzeugen. Hierzu ist es – natürlich – erforderlich, die Identität des beauftragten Dritten zu kennen.