Public-Viewing zur Fußball-WM 2018 gerettet! Kabinett beschließt Ausnahmeregeln vom Lärmschutz

Meldung zum Wochenende: BMUB ermöglicht Public Viewing zur Fußball-WM 2018! Auch für die Fußball-WM 2018 hat das Bundesumweltministerium Ausnahmeregeln zum Lärmschutz beschlossen, welche das Public Viewing im Freien über die üblichen Ruhezeiten hinaus ermöglicht.

Über die Genehmigung im konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.