Bundesrat verabschiedet neue Strahlenschutzverordnung
Bundesrat verabschiedet neue Strahlenschutzverordnung. Erstmalig finden sich hier bspw. Regelungen zum Schutz vor dem Lungenkrebs verursachenden Edelgas Radon sowie zu Anforderungen an den sicheren Betrieb nichtionisierender
Strahlungsquellen wie Lasergeräten, hochenergetischen Blitzlampen und
Ultraschall-Geräten, die zu kosmetischen oder sonstigen
nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (StrlSchV) mit bestimmten Maßgaben zugestimmt. Diesen Änderungen muss die Bundesregierung noch zustimmen, dies ist in einer Sitzung im November vorgesehen. Die meisten Regelungen der Strahlenschutzverordnung sollen gleichzeitig mit dem 2017 verkündeten Strahlenschutzgesetz Ende Dezember 2018 in Kraft treten, bestimmte Regelungen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen sollen allerdings erst ab Ende 2020 gelten.
Die Strahlenschutzverordnung dient dazu, das ebenfalls umfassend novellierte Strahlenschutzgesetz zu konkretisieren. Die Verordnung trifft Regelungen mit Auswirkungen auf viele Bereiche: so gilt sie für den beruflichen und medizinischen Strahlenschutz, dient dem Schutz der Bevölkerung und bezieht auch Umweltaspekte mit ein.
Erstmalig finden sich hier bspw. Regelungen zum Schutz vor dem Lungenkrebs verursachenden Edelgas Radon. So soll durch die Ausweisung von sog. Radonvorsorgegebieten für Neubauten in Zukunft strengere Bestimmungen gelten, um den Eintritt von Radon über dem Boden zu erschweren. Daneben werden auch neue Messpflichten für Radon an Arbeitsplätzen geschaffen.
Ebenfalls erstmalig regelt die Strahlenschutzverordnung auch Anforderungen an den sicheren Betrieb nichtionisierender Strahlungsquellen wie Lasergeräten, hochenergetischen Blitzlampen und Ultraschall-Geräten, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden (z.B. Haarentfernung). Von den Anwendern dieser Techniken soll aufgrund der möglichen Risiken in der Anwendung künftig – anders als bislang – ein Fachkundenachweis abverlangt werden. Manche Anwendungen, bei denen besonders hohe Risiken bestehen, sollen künftig ausschließlich von Ärzten mit entsprechender Ausbildung ausgeübt werden können (z.B. die Tattoo-Entfernung mittels Lasern). Diese Regelungen werden nach einer Übergangszeit erst Ende 2020 in Kraft treten.