Deadline zur Umsetzung der MCP-Richtlinie läuft heute aus
Heute läuft gegenüber den EU-Mitgliedstaaten die Frist zur Umsetzung der MCP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft) ab.
Diese enthält Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx) und Staub aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung) und sollte bis zum 19. Dezember 2017 in deutsches Recht umgesetzt werden. Größere bereits bestehende Anlagen (5 bis 50 MW) müssen die Grenzwerte erst ab 2025 einhalten, kleinere sogar erst ab 2031.
Bei Neubauten von mittelgroßen Feuerungsanlagen müssen die Mitgliedstaaten den Regeln der MCP-Richtlinie allerdings ab sofort nachkommen.
Ursprünglich sollte die MCP-Richtlinie mit der novellierten TA Luft im Herbst dieses Jahres ungesetzt werden. Die im Entwurfsstand aus 2016 noch vorgesehene Überführung der Vorgaben aus der MCP-Richtlinie in die TA Luft wurde mit Entwurfsstand April 2017 wieder gestrichen. Beabsichtigt ist nunmehr die Regelung der Emissionsbegrenzungen nach der Richtlinie in einer eigenen Verordnung.
Weder liegt zum jetzigen Zeitpunkt ein nationaler Entwurf zur Umsetzung der MCP-Richtlinie vor, noch ist die Novelle der TA Luft in diesem Jahr in Kraft getreten.
Betreiber von mittelgroßen Feuerungsanlagen können sich also im Jahr 2018 auf strengere Anforderungen an die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte einstellen.