Die UBA-App ermöglicht Verbrauchern erleichterte Anfragen zu Chemikalien bei Anbietern

Die UBA-App Scan4Chem generiert Verbraucheranfragen gegenüber Herstellern bei Scannen eines Produkt-Barcodes.

Verbraucher haben gem. Art. 33 Abs. 2 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) das Recht, bei Anbietern von Erzeugnissen (Hersteller, Importeure oder Händler) Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen abzufragen. Diese müssen innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben, wenn entsprechende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent im jeweiligen Erzeugnis enthalten sind. Mitzuteilen sind u.a. die Stoffnamen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe (derzeit sind 173 hiervon registriert, z.B. SVHCs) und die vorliegenden, für eine sichere Verwendung ausreichenden Informationen. Dieses Auskunftsrecht gilt für alle Erzeugnisse, nicht aber für Lebensmittel und flüssige oder pulverförmige Produkte (z.B. Kosmetik, Farben und Lacke oder Waschmittel). Handelt es sich um ein zusammengesetztes Erzeugnis (z.B. ein Fahrrad) muss die Auskunft zu allen enthaltenen Einzelerzeugnissen (z.B. Pedale, Reifen) erteilt werden.

Eine entsprechende Anfrage zu stellen, ist für Verbraucher natürlich aufwändig und langwierig, weswegen dieses Recht in der Praxis bislang nur selten genutzt wurde. Die App des Umweltbundesamtes Scan4Chem soll solche Anfragen nun erleichtern. Der Verbraucher kann den Barcode eines Produktes scannen und eine solche Anfrage an den Anbieter des Erzeugnisses damit generieren und senden.

Unternehmen, die Erzeugnisse anbieten, in denen „Besonders besorgniserregende Stoffe“ im Sinne von REACH enthalten sind, könnten nun vermehrt mit entsprechenden Verbraucheranfragen rechnen müssen.