Die ZSVR übergibt 2.000 OWIs an zuständige Behörden
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) macht Ernst: Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen werden überprüft und abgeglichen!
Wie die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) am 26.06.2019 auf ihrer Webseite mitteilte, hat diese die zum 15.05.2019 eingereichten Vollständigkeitserklärungen geprüft bzw. ist noch dabei diese zu prüfen.
Die ZSVR hat die Angaben aus den Vollständigkeitserklärungen mit den Meldungen an die dualen Systeme und den Datenmeldungen abgeglichen. Hierbei sollen eine Reihe von Unregelmäßigkeiten aufgefallen sein, sodass in etwa 2.000 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren an die nach Landesrecht zuständigen Behörden weitergegeben wurden. In weiteren Fällen dauern die Nachforschungen noch an. Darüber hinaus werden nun auch die Prüfer von Vollständigkeitserklärungen überprüft.
Dies macht deutlich, dass Unternehmen bei den Meldungen nach dem Verpackungsgesetz größte Sorgfalt walten lassen sollten. Besonders ist auf Konsistenz zwischen den verschiedenen Meldungen zu achten, selbst wenn diese an verschiedene Adressaten (z.B. Duale Systeme und ZSVR) abgegeben werden.