ECHA veröffentlicht Leitfäden für die REACH-Registrierung von Nano-Materialien
Die europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht Leitfäden für die REACH-Registrierung von Nano-Materialien nach neuer Rechtslage ab 01.01.2020.
Unternehmen, die Nanoformen von Stoffen herstellen oder in den EU/EWR-Markt importieren, die unter REACH registrierungspflichtig sind, müssen bis zum 1. Januar 2020 zusätzliche Informationen über diese Nanomaterialien bereitstellen. Dies betrifft bspw. die Hersteller von Produkten zur Beschichtung, Reinigung oder zum Imprägnieren von Materialien.
In der REACH -Verordnung finden sich die europaweit geltenden Regelungen für die Registrierung, Bewertung und Regulierung von Chemikalien sowie die Mitteilung sicherheitsrelevanter Daten in der Lieferkette. Zu Nanomaterialien fehlten im Kontext von REACH – trotz der spezifischen Besonderheiten – bisher konkrete Vorgaben. Denn nanoskalige Substanzen besitzen im Vergleich zu nicht-nanoskaligen Substanzen veränderte physikalische und chemische Eigenschaften, sodass auch Wirkung und Verhalten dieser Stoffe deutlich abweichen. Die bisherigen Regelungen waren daher für die Bewertung von Risiken in der Umwelt nicht ausreichend.
Die zum 1.1.2020 in Kraft tretende Novelle von REACH berücksichtigt nunmehr, dass bei Nano-Materialien bei der Registrierung zusätzliche Informationen benötigt werden. Alle Akteure innerhalb einer REACH unterfallenden Lieferkette, d.h. die Registranten und auch die nachgeschalteten Anwender, müssen nun für die nanoskaligen Substanzen spezifische Daten erfassen und weiterleiten.
Mit Blick auf die erweiterten Vorgaben hat die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) den betroffenen Unternehmen, die Registrierungsdossiers für Nanoformen erstellen, zwei aktualisierte Leitfäden zum Download zur Verfügung gestellt:
- Appendix on nanoforms to the Guidance on Registration and Substance Identification und
- Appendix R.6-1 for nanoforms applicable to the Guidance on QSARs and Grouping of Chemicals
Diese Dokumente sollen dazu dienen, die Registranten zu unterstützen, die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.